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Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-12-12

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-12

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, dass ich zu Artikel 3g noch eine Ergänzung anbringe.

Wir haben uns in der Kommission insbesondere über die Einflüsse des Drogenkonsums auf das Fahrverhalten im Strassenverkehr unterhalten. Der Kanton Zürich beispielsweise hat in seiner Vernehmlassung die Anregung gemacht, es sei zu prüfen, ob das Strassenverkehrsgesetz mit einer Bestimmung zu ergänzen sei, die das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Cannabisprodukten untersage. Ich glaube, es ist es wert, zuhanden der Materialien festgehalten zu werden, dass in der Zwischenzeit hier etwas geschehen ist.

Gemäss revidiertem Strassenverkehrsgesetz soll das Fahren unter Drogenkonsum gleich behandelt werden wie das Fahren in angetrunkenem Zustand. Bei einem schweren Verstoss gegen das Erfordernis der Fahrtüchtigkeit, die ja das entscheidende Kriterium ist, beträgt die Mindestdauer für den Führerausweisentzug für Ersttäter drei Monate. Wichtig ist des Weiteren, dass im Strassenverkehrsgesetz neu die Grundlage für die Erhebung von Blut-, Urin-, Speichelproben und dergleichen geschaffen worden ist und nicht mehr bei den kantonalen Strafprozessordnungen angesiedelt ist, was zu einer unterschiedlichen Handhabung geführt hat.

Neu kann zudem der Bundesrat festlegen, bei welchen Konzentrationen im Blut eine Fahruntüchtigkeit im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes unabhängig von weiteren Beweisen angenommen wird. Aus den Materialien zum Strassenverkehrsgesetz ergibt sich klar, dass auch 0-Grenzwerte festgelegt werden können. Wenn beim Cannabis ein 0-Grenzwert festgelegt würde, was aus meiner Sicht zu begrüssen wäre, würde dies bedeuten, dass unter dem Einfluss von Cannabis nicht gefahren werden darf.

Des Weiteren könnte man sich zusätzliche, flankierende Massnahmen vorstellen. So könnten zum Beispiel im Bereich des tolerierten Handels auf den Detailhandelspackungen entsprechende Warnhinweise verlangt werden, die, gut sichtbar, deutlich machen würden, dass das Autofahren nach dem Genuss von Cannabis nicht zulässig ist.

Ich habe Verständnis für die Befürchtungen, durch den vermehrten Cannabiskonsum könnten zusätzliche Gefahren im Strassenverkehr entstehen. Die in die Wege geleiteten Vorschriften sowie sinnvolle flankierende Massnahmen müssten jedoch zur entsprechenden notwendigen Sensibilisierung führen.

Ich meine, dass es schwieriger sein dürfte, die Konsumenten wirkungsvoll davon abzuhalten, sich ans Steuer zu setzen, solange der Konsum verboten ist. Ich glaube, dass es einfacher ist, die Leute auf diese Gefahren hinzuweisen und sie vom Fahren auch abzuhalten, wenn dieses Thema enttabuisiert wird und man dieses Problem angehen kann.