Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2015-09-24
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-09-24
Wortprotokoll
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie so, wie sie jetzt nach der Vernehmlassung vom Bundesrat vorgelegt worden ist, auch zu genehmigen. Nach der Vernehmlassung haben wir, das betone ich meinerseits, zwei Korrekturen vorgenommen; sie sind beide erwähnt worden, ich komme gleich darauf zu sprechen.
Das Gesetz will im Wesentlichen einen einheitlichen Minimalstandard festlegen. Der Bundesrat will mit diesem Gesetz die ungleichen Voraussetzungen innerhalb der Schweiz reduzieren. Es ist alles schon gesagt worden: Tankstellen, Kioske, Bahnhöfe. Der Bundesrat will zusätzlich die Nachteile gegenüber dem umliegenden internationalen Umfeld verringern.
Der Einkaufstourismus ist mir jetzt schon etwas zu wenig betont worden. Erstens gibt es Einkaufstourismus. Herr Ständerat Lombardi, Sie haben das richtig gesagt, zum Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Motion lag sein Umfang bei etwa 6 Milliarden Franken, inzwischen hat er sich mindestens verdoppelt. Es gibt ein gewisses Potenzial; das ist mit einer vorliegenden Studie belegt worden. Das Potenzial des Einkaufstourismus beläuft sich auf bis zu 30 Milliarden Franken. Die Bewegungen über die Grenze können noch wesentlich [PAGE 1083] zunehmen. Das Risiko besteht, dass die Wertschöpfung ausserhalb und nicht innerhalb des Landes passiert.
Ich als Wirtschaftsminister bin ein überzeugter Verfechter des Unterfangens, eine minimale Harmonisierung zu machen. Ich will meinen Beitrag dazu leisten. Ich möchte die Kantone wieder gewinnen, damit das nicht zu einem föderalistischen Zweikampf wird, in dem der eine oder andere das Gesicht verliert. Wir müssen alle unser Gesicht wahren können. Das bedeutet für mich, dass wir dafür sorgen müssen, dass wir die Wertschöpfung bestmöglich hier bei uns behalten, damit wir bestmöglich die Beschäftigung sicherstellen können.
Es gibt auch den Aspekt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Längere Ladenöffnungszeiten erlauben, länger im Job zu bleiben und dann auf dem Heimweg doch noch posten zu können. Auch das ist ein wichtiger Aspekt für den Bundesrat, wenn er Ihnen empfiehlt, auf die Vorlage einzutreten.
Herr Recordon hat heute Morgen die Fachkräfte-Initiative angesprochen. Ich spreche sie auch an. Ich will Ihnen bei dieser Gelegenheit sagen, da Professor Biaggini zitiert wurde, dass es eben auch die Studie von Professor Richli gibt. Dort wird unter anderem ausgewiesen, dass sich der Bund schon wiederholt moderat in die föderalistischen Kompetenzen eingemischt hat, weil es wichtig war, dass man innerhalb des Binnenmarktes harmonisieren und die Nachteile gegenüber Dritten reduzieren konnte. Beispiele sind das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte, das Bundesgesetz über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen, das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe. Das sind alles so Grenzfälle, in denen eingegriffen wurde. Zumindest aus heutiger Sicht kann man feststellen, dass es nicht ein Erst- und Einzelfall ist, wenn wir diese moderate Minimalstandardisierung auf Bundesebene bei den Ladenöffnungszeiten vornehmen.
Ihnen sind die Rahmendaten bekannt: Montag bis Freitag von 06.00 bis 20.00 Uhr, Samstag von 06.00 bis 19.00 Uhr gemäss Entwurf oder bis 18.00 Uhr gemäss dem Antrag der Kommission. Wichtig ist zu wissen, dass es nicht einen Zwang für die einzelnen Detaillisten gibt, dass sie die Geschäfte offen halten müssen, aber sie bekommen die Möglichkeit dazu. Was auch ganz wichtig ist, ist der Umstand, dass der Sonntag nicht angerührt wird.
Es soll also ein Minimalstandard eingeführt werden. Die Wettbewerbsfähigkeit soll verbessert werden. Ein Fünftel der Befragten hat gesagt, es seien die Ladenöffnungszeiten, die sie ins benachbarte Ausland führen. Vier Fünftel sind dann tatsächlich wegen der Preisdifferenzen unterwegs. Da haben wir - das wissen wir auch alle - in der letzten Runde der Kartellgesetzrevision den Weg noch nicht gefunden. Irgendeinmal werden wir wieder darüber sprechen müssen. Es muss darum gehen, dass wir in diesem Land attraktiver werden, sodass man in diesem Land die Kaufkraft zwar erhalten kann, aber auf einem Preisniveau, das uns erlaubt, mit der Internationalität gleichzuziehen.
Der Detailhandel ist ja der Wirtschaftsbereich, der am meisten betroffen ist. Im Jahr 2014 waren im Detailhandel 317 000 Beschäftigte tätig. Er ist einer der wichtigsten Arbeitgeber, das wissen wir alle. In den vier letzten Jahren gingen im Detailhandel - ich nenne jetzt die Zahl, Frau Keller-Sutter hat sie vorhin, wenn ich richtig zugehört habe, nicht genannt - 6000 Stellen verloren. Das ist darauf zurückzuführen, dass Wertschöpfung nicht mehr hier nachgefragt wird, dass man nicht mehr hier, sondern jenseits der Grenze shoppen geht.
Es gibt dann eine Spirale: Je mehr Läden hier nicht mehr berücksichtigt werden, je mehr man so schnell, schnell über die Grenze geht und dort eben noch die Einkaufsmöglichkeit hat, umso mehr ist der gesamte Detailhandel unter Druck, umso mehr Läden gibt es dann, die ihrerseits nicht mehr weiterkommen und schliessen. Damit sind wir in einer Negativspirale drin, die es zu brechen gilt. Der Vorschlag des Bundesrates mit der Erweiterung der Ladenöffnungszeiten ist der entsprechende Versuch. Ich bilde mir nicht etwa ein, dass dieser Punkt alleine darüber entscheidet, ob die Spirale gebremst werden kann oder nicht. Einen Beitrag dazu liefert diese erweiterte Einkaufszeit aber mit Sicherheit.
Online-Shopping ist heute gang und gäbe, es gibt die Tankstellenshops, die Verkaufsstellen in Bahnhöfen, ich habe diese Spezifitäten bereits alle erwähnt. Das sind Marktverzerrungen, denen man zumindest theoretisch begegnen können muss. Der einzelne Detailhändler kann dann darüber entscheiden, ob er nachziehen will oder nicht.
Der Detailhandel ist also durch die Hochpreissituation gefordert, er ist durch die Marktverzerrung im Land und über die Grenze hinweg gefordert. Damit haben wir in der Konsequenz eine ungute Entwicklung, wenn es um die Beschäftigung geht. Die Detailhändler werden mit dem neuen Gesetz mehr Spielraum erhalten. Noch einmal: Sie müssen diesen Spielraum nicht nutzen, sie können ihn nutzen.
Es ist eine massvolle Erweiterung der Öffnungszeiten. Das entspricht einem heutigen gesellschaftlichen Bedürfnis, das ist die Überzeugung des Bundesrates. Ich habe die verbesserte Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie bereits erwähnt. Sonntags-, Abend- und Nachtarbeit sind nicht Gegenstand der Diskussion, es gibt also keine Änderung des Arbeitsgesetzes. Der Gesundheitsschutz bleibt vollständig gewährleistet. Im Einklang mit dem Arbeitsgesetz können die Kantone dann auch längere Öffnungszeiten bewilligen, sofern sie das wollen. Die Autonomie der einzelnen Kantone gibt es dann auch in die erweiternde Richtung selbstverständlich immer noch. Die kantonalen Feiertage und deren Vortage, die ausgenommen sind, habe ich bereits erwähnt. Für mein Verständnis handelt es sich um eine vernünftige, nicht weitgehende, moderate Liberalisierung im Interesse der hiesigen Arbeitsplätze.
Ich bitte Sie einzutreten, und ich bitte Sie, dann in der Detailberatung mit den bundesrätlichen Empfehlungen zu gehen - Empfehlungen, die wir nach der Vernehmlassung, zumindest in zwei Punkten, ganz klar korrigiert haben.