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Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · 2015-09-15

Bulliard-Marbach Christine · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-15

Wortprotokoll

Der Ständerat hat letzte Woche zwei Massnahmen zur Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks bewilligt: Er stimmte sowohl einer Bürgschaft für die Vorfinanzierung von Forschungsinfrastruktur als auch der Abgabe von Bauland zu. In einem Punkt verbleibt aber eine Differenz zum Entscheid, den wir im Juni dieses Jahres hier in diesem Saal getroffen haben.

Wir fügten dem Entwurf des Bundesrates eine zusätzliche Massnahme hinzu. So sollen Zinserträge aus abgegebenen Grundstücken für den Schweizerischen Innovationspark eingesetzt werden, und zwar zugunsten aller Standorte. Der Ständerat lehnte dies mit 21 zu 17 Stimmen ab. Die WBK-NR entschied mit 14 zu 9 Stimmen, an der nationalrätlichen Version festzuhalten. Sie stützt sich auf Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe f des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation. Diese Bestimmung ermöglicht weitere Massnahmen zur Ausgestaltung des Innovationsparks.

Die Mehrheit der Kommission argumentiert, dass es das Gleichgewicht zwischen den Regionen zu erhalten gelte. Leider ist es so, dass der Bund nur an wenigen Standorten, nämlich in Dübendorf und vielleicht in Neuenburg, über geeignete Landreserven verfügt, die er an den Schweizerischen Innovationspark abgeben kann. Die Nordwestschweiz, der Aargau, Biel sowie die Westschweiz können davon aber nicht profitieren. Die Mehrheit der WBK ist der Ansicht, dass ein Ausgleich zwischen den Regionen geschaffen werden muss. Deshalb sollen diese Standorte Erlöse aus Baurechtszinsen zum Erwerb von geeignetem Land verwenden können.

Die Minderheit der WBK lehnt die Ergänzung des Konzepts ab und empfiehlt Ihnen, der Version von Bundesrat und Ständerat zuzustimmen. Sie ist der Ansicht, dass die zusätzliche Massnahme ihren Zweck nicht erfüllt und gegen geltendes Recht verstösst. Es sei nicht zulässig, dass Erlöse aus Eigentum des Bundes zweckgebunden und einer privatrechtlichen Stiftung zugesprochen werden.

Alle beteiligten Akteure haben sich bei der Ausgestaltung dieses Generationenprojekts stets für eine Gleichbehandlung der Regionen eingesetzt. Es wäre bedauerlich, wenn wir uns nun auf der Zielgeraden von diesem wertvollen Grundsatz abkehren würden. Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie deshalb, an unserem Entscheid aus der Sommersession festzuhalten.

Bitte stimmen Sie mit der Mehrheit! [PAGE 1566]