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AB 188514

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-09-15

Wortprotokoll

Ich hoffe, dass wir nicht so weit kommen, dass auch hier in diesem Saal "Zivis" Dienst leisten, um dafür zu sorgen, dass wir miteinander einen geordneten Betrieb haben können.

Wir sind in dieser Revision des Zivildienstgesetzes auf der Schlussstrecke der Einigung zwischen den Räten, und es bleibt nur der Schulartikel, der jetzt noch geklärt werden muss. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie Finanzhilfe auch in der Kulturgütererhaltung ermöglichen wollen und dass dort keine Differenz mehr besteht.

Also zur Schule: Lassen Sie mich vorneweg sagen, dass die Grundsatzfrage der Verfassungskonformität, Herr Nationalrat Hurter, natürlich ganz genau angeschaut wurde und angeschaut wird und dass sich diese Grundsatzfrage nicht stellt: Der Zivildienst ist verfassungskonform, der Zivildienst widerspricht der Verfassungsgrundlage in keiner Art und Weise. Ich glaube nicht, dass man sagen kann, der Zivildienst höhle die Verfassung quasi aus, das ist nicht richtig. Der Bundesrat hat sich dieser Fragen immer wieder angenommen, und der Bundesrat hat insbesondere im zweiten Bericht, den er im Sommer 2012 vorgelegt hat, klipp und klar festgestellt, dass der Zivildienst mit dem Faktor 1,5 die Tatbeweislösung erfüllt und damit verfassungsmässig ist.

Es sind jetzt Zahlen zu den Beständen genannt worden. Fakt ist, dass wir bis Ende 2015 mutmasslich etwa gleich viele Gesuche haben werden wie im Jahr 2013. 2013 hatten wir weniger Gesuche als 2014. Wir gehen davon aus, dass wir unter Berücksichtigung der pendenten Gesuche im Jahr 2015 etwa 5700 Gesuche haben werden.

Lassen Sie mich ein paar für mich wesentliche Bemerkungen vorneweg machen. Die erste ist: Die Verantwortung im Schulbetrieb bleibt ungeteilt. Das kann kein Thema sein: Der Lehrer ist zuständig, die Lehrerin ist zuständig. Da wird nicht Verantwortung geteilt, sondern es wird ein "Zivi" zugeteilt, und dieser erfüllt, gemäss seinem Pflichtenheft, seine Aufgaben. Er trägt zum Schulbetrieb so bei, wie ihm der verantwortliche, der vorgesetzte Lehrer das aufträgt.

Zweite Vorbemerkung: Ich war grundsätzlich ein kritischer Beobachter des Zivildienstes. Ich habe mich zwischenzeitlich aber intensiv mit dem Zivildienst auseinandergesetzt. Für mich ist es wichtig, dass in diesem Land das Milizsystem bestehen bleibt, dass jeder und jede in irgendeiner Form einen Dienst an der Gemeinschaft leistet. Ein Zivildienst ist auch ein Dienst an der Gemeinschaft. Ich kam letztlich zum Schluss, dass es mir lieber ist, Zivildienstleistende zu haben, die zu 98 Prozent ihre auferlegte Dienstpflicht erfüllen, als Leute, die sich auf dem "blauen Weg" aus ihrer Dienstpflicht verabschieden. Die Thematik betrifft also auch das Gebiet, in dem es um Wehrgerechtigkeit geht. Mit dem Zivildienst, wie er heute eingerichtet ist und umgesetzt wird, sind wir hinsichtlich Pflichterfüllung bestmöglich - ich sage nicht ideal, aber bestmöglich - auf dem Weg, was die Wehrgerechtigkeit anbetrifft.

Die Schuleinsätze werden ganz genau und sehr sorgfältig abgeklärt. Es gibt ja die Erfahrungen aus den integrativen Schulen; da sind Erfahrungen gemacht worden, da sind Vereinbarungen getroffen worden. Aufgrund der auf Basis dieser Vereinbarungen gemachten Erfahrungen kann man mit gutem Grund feststellen, dass die Schuleinsätze sorgfältig abgeklärt werden und dass das Missbrauchspotenzial nicht grösser ist als an irgendeinem anderen Ort.

Letzte grundsätzliche Vorbemerkung: Der Schuleinsatz entspricht einem Bedürfnis. Deshalb macht Ihnen der Bundesrat beliebt, dass Sie dieses Bedürfnis erfüllen helfen und damit dazu beitragen, dass die Schule effizient und zielgerichtet geführt werden kann. Ich habe es gesagt, die "Zivis" übernehmen keine Verantwortung, sie werden nur zur Unterstützung eingesetzt. Wir werden das in der Verordnung festhalten, und damit ist garantiert, dass die "Zivis" keine Lehrkräfte im Unterricht ersetzen. Dies wird nicht einmal dann der Fall sein, wenn ein "Zivi" als Lehrer ausgebildet sein sollte und seinen Zivildienst leistet; nicht einmal dann wird er als Lehrkraft eingesetzt werden können.

Im Verlauf der Diskussion im Parlament habe ich die Einwände und die Vorbehalte natürlich gehört. Ich habe sie auch ernst genommen, und ich habe mit den Betroffenen und Beteiligten der integrativen Schulen, dort, wo bereits Erfahrung vorhanden ist, gesprochen. Da wird die Zivildienstunterstützung in der Schule ausnahmslos befürwortet. Es stimmt, Herr Nationalrat Fehr - er ist im Moment nicht da -, dass Lehrkräfte sagen, dass der Schulbetrieb überhaupt erst effizienter geführt werden kann, wenn die Zivildienstler dafür sorgen, dass etwas mehr Ruhe im Klassenzimmer ist, und mithelfen, die verschiedensten Sprachen auf einen Nenner zu bringen, der eine Verständigung ermöglicht.

Eine weitere Feststellung ist: Die Schule muss pro Monat 1500 bis 2000 Franken pro "Zivi" bezahlen. Daraus leiten wir ab, dass die Schule sich sehr sorgfältig überlegt, ob sie "Zivis" einsetzen will und, wenn ja, welche "Zivis" und für welchen Einsatz.

Die Schulferien waren ein grosses Thema in der ständerätlichen Kommission. Auf einen kurzen Nenner gebracht, heisst das: Ein "Zivi" wird in der Schule nur Dienst leisten können, wenn er betreut wird. Wenn während der Schulferien keine Betreuungsmöglichkeit gegeben ist, dann wird der Zivildienst unterbrochen und nach den Ferien entsprechend verlängert. Es gibt also keine Zivildiensteinsätze, die nicht geführt und die nicht betreut sind.

Zum Stichwort "Gefahr von Übergriffen": Diese Gefahr ist nicht grösser als irgendwo sonst. Seit Jahren leisten "Zivis" Einsätze in der Betreuung von Kindern, von Jugendlichen und auch von behinderten Menschen. All diese "Zivis" [PAGE 1554] durchlaufen eine Rekrutierung und die gleichen Tests wie alle unsere künftigen Soldaten, und nur mit Militärdiensttauglichkeit kann man letztlich zu einem Zivildienst zugelassen werden. Die Prüfungen und die Vorsorge werden genauso gründlich erledigt wie für den Militärdienst, da besteht keine spezielle Gefahr.

Der zur Debatte stehende Tätigkeitsbereich entspricht, um es noch einmal zu sagen, einem Bedürfnis vieler Schulen, auch von Gemeinden, auch von Kantonen. Die Kantone und die Schulen sind frei - das wurde auch schon gesagt -, "Zivis" einzusetzen. Die kantonale Schulhoheit bleibt vollumfänglich gewährleistet, und die "Zivis" kann man nicht als billige Arbeitskräfte betrachten. Da tut man der Institution Unrecht. Ich habe soeben gesagt, dass sie bezahlt werden müssen, und eine billige Arbeitskraft im Schulbereich ist mit Sicherheit nicht die gesuchte Lösung.

Die Erziehungsdirektorenkonferenz steht dahinter, das heisst, genau gesagt, der Vorstand der Erziehungsdirektorenkonferenz. Der Lehrerverband steht dahinter, die Elternorganisation "Schule und Elternhaus Schweiz" steht dahinter; Kantone, Gemeinden befürworten den Einsatz von "Zivis" in der Schule.

Ich gebe zu, wir suchen auch eine Ausdehnung des Betreuungsangebotes, denn für den Zivildienst wäre es natürlich ungünstig, wenn man den Zivildienstleistenden keine Einsatzplätze mehr anbieten könnte. Denn genau das wäre eine Einladung, die Dienstpflicht nicht mehr zu erfüllen. Heute wird sie zu 98 Prozent erfüllt. Wenn die Dienstpflicht nicht mehr erfüllt werden könnte, dann würden wir den Zivildienst und damit die allgemeine Dienstleistung untergraben. Genau das wollen wir nicht.

Ich bitte Sie also, die Möglichkeit, die "Zivis" in Schulen unterstützend einsetzen zu können, zu unterstützen. Die Hoheit bezüglich der Einsätze bleibt bei den Kantonen und den einzelnen Schulen. Der gute Dienst an der Gesellschaft ist das entscheidende Kriterium. Die Wehrgerechtigkeit wird damit auch ein gutes Stück gestützt. Ich bin zwischenzeitlich überzeugt, dass es richtig ist, wenn wir diese Möglichkeit öffnen.