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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2015-09-17

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2015-09-17

Wortprotokoll

Die Kommission erachtet den Vorschlag der Initianten aus verschiedenen Gründen nicht als geeignet, um Hunger und Armut in der Welt zu bekämpfen. Ich möchte Ihnen nochmals die für die Kommission wichtigsten Argumente zusammenfassen.

Zur Evidenz - ich wurde verschiedentlich darauf angesprochen und zitiert -: Es besteht eine heftige Diskussion darüber, ob es ein Geschäftsverhalten, das den Hunger vorantreibt, überhaupt gibt. Die Antworten der Wissenschaft darauf sind nicht eindeutig. Die Kommission erachtet es als wissenschaftlich nicht gesichert, dass spekulative Geschäfte auf den Warenterminmärkten massgeblich zu den starken Preissteigerungen 2007/08 sowie 2010/11 beigetragen haben. Sie erachtet es als wahrscheinlich, dass der spekulative Teil keinen Einfluss auf die langfristigen Preisentwicklungen hat. Sie sieht es aber auch nicht als widerlegt an, dass der spekulative Teil Preisschwankungen in Situationen verstärkt, in denen die Versorgungslage bei den Nahrungsmitteln bereits angespannt ist.

Die Spekulation ist nicht die Ursache, sie kann aber die Situation verschärfen. Es sind andere Faktoren, die aus Sicht der Kommission ausschlaggebend sind: das Zusammenspiel aus historisch tiefen Lagerbeständen, ungünstigen Wetterereignissen in wichtigen Anbaugebieten, Ausfuhrbeschränkungen von Exportländern und Einkaufversuchen von Importländern. Es ist eine Frage von Angebot und Nachfrage, aber auch eine Frage von Marktmacht. Das sind die Ursachen, und wenn, dann gilt es hier anzusetzen. Auch die Konzentration auf wenige Agrarrohstoffhändler weltweit ist insofern brisant, als diese neben ihren dominanten Stellungen auf den physischen Märkten über Infrastrukturen verfügen und über das Potenzial, die Preisbildung auf den realen Märkten zu beeinflussen.

Die Spekulation selber erfüllt aus Sicht der Kommission nützliche und notwendige Funktionen, die Preisfindung und die Liquidität überhaupt sicherzustellen. Die Agrarmärkte würden aufgrund der geforderten Beschränkungen weniger gut funktionieren. Die Kommission weist darauf hin, dass die Märkte auch wegen der Warenderivate heute viel effizienter funktionieren als auch schon. Weiter hätte das geforderte nationale Verbot auf den internationalen Märkten praktisch keine Wirkung - die wichtigen Terminmärkte für Agrargüter befinden sich im Ausland, nicht in der Schweiz. Der Bund kämpft zudem schon mit anderen Mitteln gegen Hunger und Armut. 2014 wurden 3,2 Milliarden Franken für die Entwicklungshilfe ausgegeben. Davon fliessen etwa 250 Millionen Franken spezifisch in die Landwirtschaft zur Stärkung der Ernährungssicherheit und der Landwirtschaft in Entwicklungsländern. Wir müssen also bei den Ursachen ansetzen.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.