Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-09-17
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-09-17
Wortprotokoll
Wir sind beim Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen, und es geht um dessen Genehmigung. Das Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen ist das erste universelle - ich unterstreiche das - Instrument zur Bekämpfung einer der grausamsten Menschenrechtsverletzungen.
Das Verschwindenlassen ist leider kein Phänomen der Vergangenheit, wie das einige vielleicht meinen, sondern auch heute ein brennendes Problem. Laut Menschenrechtsorganisationen liegt die Zahl der mittlerweile bekanntgewordenen Fälle bei über 2 Millionen weltweit. Allerdings haben wir, das ist klar, keine genauen Zahlen. Allein bei der Uno-Arbeitsgruppe, die sich mit dieser Frage befasst, sind aktuell 43 000 Fälle aus 88 Staaten hängig. Sie erinnern sich: Das Verschwindenlassen war in Chile und auch im Argentinien der Siebziger- und Achtzigerjahre eine grausame Geschichte, die heute noch die betroffenen Menschen und ihr Umfeld aufwühlt.
Mit dem Begriff des Verschwindenlassens wird die folgende Situation beschrieben: Eine Person wird von staatlichen Organen festgenommen und an einen unbekannten Ort verbracht. Sie kann selbst mit niemandem Kontakt aufnehmen, die Behörden verweigern jede Information über ihr Schicksal. Damit wird die Person dem Schutz des Gesetzes entzogen und "verschwindet".
Ohne Wissen über den genauen Verbleib der Person haben auch ihre Angehörigen keine Möglichkeit, rechtlich gegen den Freiheitsentzug vorzugehen. Die Person wird im Ergebnis ihrer Rechtssubjektivität beraubt, und das ist Missbrauch, Willkür und Gewalt, der sie schutzlos ausgeliefert ist. Kein Aussenstehender kann einschreiten. Oft werden Verschwindengelassene auch gefoltert und getötet - ein sehr brutales Verbrechen. Genau dem will das Übereinkommen aus dem Jahre 2006 Einhalt gebieten.
Die Schweiz hat sich an den Verhandlungen für dieses Übereinkommen aktiv beteiligt. Bisher haben 94 Staaten das Abkommen unterzeichnet, 45 haben es ratifiziert. Darunter sind auch unsere Nachbarn Deutschland, Frankreich und Österreich, weitere europäische Staaten, aber auch praktisch ganz Lateinamerika, was sehr bemerkenswert und wichtig ist. Es sind aber auch Staaten aus Westafrika, die dieses Übereinkommen ratifiziert haben, und neu sind es auch einige asiatische Staaten, so vor einer Woche die Mongolei.
Die Vorlage hier geht auf eine Motion Gadient (08.3915) zurück, die den Bundesrat aufforderte, das vorliegende Übereinkommen so rasch wie möglich zu ratifizieren. Dem wird hiermit Folge geleistet.
Das Übereinkommen verfolgt drei Hauptanliegen: Bestrafung, Prävention und weltweite Bekämpfung des Verschwindenlassens. Es sieht ein absolutes Verbot des Verschwindenlassens vor. Dabei verpflichten sich die Vertragsstaaten, in Fällen von Verschwindenlassen zu ermitteln und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.
Zur Bestrafung: Um die Straflosigkeit über die Landesgrenzen hinaus zu verhindern, sieht das Abkommen eine Ausdehnung der strafrechtlichen Gerichtsbarkeit im Sinne des subsidiären Universalitätsprinzips vor.
Zur Prävention: Zu den präventiven Massnahmen zählt die Verpflichtung, Bedingungen und Zuständigkeit für den rechtmässigen Freiheitsentzug gesetzlich festzuhalten. Zudem schreibt das Übereinkommen vor, über Personen im Freiheitsentzug Register oder Akten mit bestimmten Mindestinhalten zu führen. Damit wird Transparenz hergestellt.
Zur weltweiten Bekämpfung: Mit dem Übereinkommen wird, ähnlich wie bei anderen Uno-Menschenrechtsinstrumenten, auch ein unabhängiger Ausschuss eingerichtet.
Warum soll nun die Schweiz dieses Übereinkommen ratifizieren? In der Schweiz kommt das Verschwindenlassen ja glücklicherweise nicht vor. Dennoch ist eine Ratifizierung des Übereinkommens für unser Land wichtig. Es liegt auf der Linie unserer Menschenrechtspolitik. Es verkörpert unsere Schweizer Werte. Unsere Bundesverfassung schützt den Einzelnen umfassend vor ungerechtfertigtem Freiheitsentzug. In der Schweiz leben aber auch Menschen, die Verwandte haben, die vom Verschwindenlassen betroffen sind oder selbst einmal davon betroffen waren. [PAGE 1640]
Es geht nun darum, dieses Abkommen umzusetzen. Dazu wird ein neuer Straftatbestand nötig. Dazu wird ein Netzwerk von Koordinationsstellen geschaffen. Das schweizerische System genügt den Anforderungen der übergeordneten Instanzen. Es wurde zusammen mit den Kantonen erarbeitet. Der Bund hat hier eine glänzende Vorarbeit geleistet.
Es gab einen Nichteintretensantrag. Die Leute, die diesen unterstützen wollen, erklären das Gesetz als nicht nötig. Das ist eine Verkennung der Tatsachen. Die Kommission ist jedenfalls mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen eingetreten.