Baumann Stephanie · Nationalrat · 2000-03-08
Baumann Stephanie · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-08
Wortprotokoll
Wenn Sie der Formulierung des Bundesrates folgen, heisst das, dass Arzneimittel, welche in der Schweiz zurückgezogen wurden, weil sie nachweislich grosse Nebenwirkungen haben, weiterhin exportiert werden können, wenn sie im Zielland nicht verboten sind.
Ich frage Sie: Ist es sinnvoll und ethisch vertretbar, Medikamente mit Nebenwirkungen, die wir selber nicht mehr in Kauf nehmen wollen, z. B. in Entwicklungsländer zu exportieren? Wir haben als Exportland hier eine grosse Verantwortung, die wir auch entsprechend wahrnehmen und nicht um des Geschäftes willen vernachlässigen sollten. Wir können diese Verantwortung nicht immer einfach auf das Zielland abschieben, denn Entwicklungsländer verfügen nicht über eine ähnlich effiziente Heilmittelkontrolle wie wir. Sie können die Nebenwirkungen deshalb nicht im gleichen Ausmass beurteilen und ein Verbot aussprechen. Sie sind in gewisser Weise abhängig davon, dass wir uns ethisch richtig verhalten.
Wenn wir davon ausgehen, dass für Menschen im Ausland prinzipiell derselbe Sicherheitsstandard wie für die Bevölkerung in der Schweiz gelten soll, wie dies so schön in der Botschaft steht, müssen wir Artikel 21 auch entsprechend formulieren. Ich bin überzeugt, dass Sie den Menschen in Entwicklungsländern die gleiche Wertschätzung entgegenbringen wie den Menschen in der Schweiz, das heisst, wir müssen sicherstellen, dass Medikamente, die in der Schweiz zurückgezogen sind, nicht exportiert werden dürfen, auch wenn das Zielland kein ausdrückliches Verbot erlassen hat.
Eine andere Situation entsteht wie gesagt, wenn das Zielland die Einfuhr solcher Medikamente aus irgendwelchen Gründen ausdrücklich billigt. In solchen Fällen kann der Bundesrat mit der Formulierung der Minderheit eine Ausfuhrbewilligung erteilen.
Ich bitte Sie deshalb dringend, den Antrag der Minderheit zu unterstützen.