Hofmann Hans · Ständerat · 2001-12-13
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-13
Wortprotokoll
Wir wissen, dass ein solches Verfahren nicht alltäglich ist. Ich habe es beim Eintreten gesagt: Es kommt in den nächsten zwanzig Jahren vielleicht zu einem einzigen Verfahren. Das nächste, das es vielleicht gibt, ist ein Verfahren für das Endlager für hoch radioaktive Abfälle im Kanton Zürich. Da muss ich sagen: Ich bin ob der freundnachbarlichen Fürsorge des Kantons Aargau für den Kanton Zürich sehr gerührt. Aber für mich ist auch wichtig, was Kollege Pfisterer gesagt hat: Sein Antrag hat den Vorteil, dass es kein zusätzliches Rechtsmittelverfahren gibt. Es bleibt beim Bundesverfahren. Aber sein Antrag enthält in meinen Augen ein gewisses Misstrauen dem Bund gegenüber, das ich nicht teile; ich muss Ihnen das sagen. Ich habe während meiner zwölfjährigen Tätigkeit als Regierungsrat nie etwas anderes erlebt, als dass die Bundesstellen die Anliegen der Kantone berücksichtigen wollen und es auch tun, [PAGE 1026] dass sie eine einvernehmliche Lösung anstreben. Wir haben uns eigentlich immer gefunden.
Der Zürcher Kantonsrat - auch das habe ich beim Eintreten schon gesagt - hat diese Mitsprachemöglichkeit explizit abgelehnt, mit der Begründung, das sei ein Bundesverfahren, eine nationale Aufgabe, und hier sollte nicht jedermann, hier sollten auch nicht die Gemeinden und Kantone mitsprechen können.
Gerade der Umstand, dass die Kantone keine Beschwerdemöglichkeit haben, verpflichtet den Bund eben dazu - das ist fast ein Ehrenkodex -, auf die Kantone Rücksicht zu nehmen, mit den Kantonen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Für mich ist das eigentlich ein ungeschriebenes Gesetz, und die ungeschriebenen Gesetze sind die besten, weil deren Befolgung Ehrensache ist. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht, sodass ich mit oder ohne diesen Antrag leben kann, aber ich werde ihm nicht zustimmen.