Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2015-03-11
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-11
Wortprotokoll
Lärm ist eine grosse Belastung für die Gesundheit. Sie wurden ja im Vorfeld der heutigen Diskussion zu meiner parlamentarischen Initiative mit medizinischen Unterlagen bedient, u. a. mit dem Artikel von Herrn Dr. Göschke in der "Schweizerischen Ärztezeitung". In der "Sonntags-Zeitung" wurde dann auf grosse psychische Belastungen infolge Fluglärms hingewiesen.
Internationale Studien zeigen auf, dass bei nächtlichem Fluglärm im Umkreis von Flughäfen Herzinfarkte und Hirnschläge häufiger auftreten. Bereits Lärmpegel über 50 Dezibel - das ist nicht direkt am Flughafen, sondern in einem weiteren Umfeld - führen zu Aufwachreaktionen oder verunmöglichen den Tiefschlaf. Das hat Stresshormone und einen höheren Blutdruck zur Folge. Bei Kindern wurden im Umfeld der Flughäfen Leistungseinbussen aufgrund der Schlafstörungen festgestellt.
Das sind alles Gründe, warum man in verschiedenen europäischen Städten, auf verschiedenen Flughäfen in Europa Nachtflugsperren eingeführt oder verlängert hat. In der Schweiz haben wir keine einheitliche Regelung. In Zürich gilt diese Nachtflugsperre von 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr in der Früh mit einem Verspätungsabbau bis 23.30 Uhr; in Genf von 24.00 Uhr bis 06.00 Uhr in der Früh; in Basel von 24.00 Uhr bis 05.00 in der Früh. Genauso unterschiedlich wie die Zeiten sind auch die Rechtsgrundlagen, zum Teil sind es kantonale Gesetze oder eben auch ein Staatsvertrag wie in Basel, der dann die Kompetenz an den Verwaltungsrat des Flughafens überträgt.
Meine parlamentarische Initiative verlangt nun, dass eine generelle Nachtflugsperre auf allen Landesflughäfen, das sind die drei genannten, gesetzlich verankert wird. Sie muss [PAGE 305] mindestens von abends 23.00 Uhr bis 06.00 Uhr in der Früh gelten. Eine vergleichbare Regelung kennt bereits Zürich.
Was wird nun gegen die Nachtruheregelung vorgebracht? Es sind in der Regel wirtschaftliche Argumente. Verschiedene Studien zeigen auf, dass die negativen wirtschaftlichen Effekte des Fluglärms meist ausgeklammert oder zu tief eingeschätzt werden. In Zürich wurde die Nachtruhe verlängert ohne wirtschaftliche Auswirkung auf den Flugverkehr. Herr Thomas Hardegger wird nachher näher darauf eingehen und aufzeigen, wie das in Zürich vonstattengegangen ist und welches die Folgen waren. Studien unterschätzen vor allem auch die negativen externen Effekte des nächtlichen Flugverkehrs wie z. B. die Lärmbelastung, die Luftverschmutzung und eben die gesundheitlichen Auswirkungen.
Aktuelle wirtschaftliche Probleme des Luftverkehrs in der Schweiz sind nicht auf die Ruhezeiten zurückzuführen. Ich habe mich seinerzeit - und die Kollegen und Kolleginnen, die im Flugverkehr engagiert sind, wissen es - sehr für die Schaffung der Swiss eingesetzt, und zwar aus der Erkenntnis, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz eine eigene Fluggesellschaft mit interkontinentalen Anbindungen braucht. Das ist immer noch meine Meinung. Wenn nun Probleme dadurch entstehen, dass Entscheide bei der Swiss nicht in Zürich, sondern in Frankfurt gefällt werden, so ist das nicht das Problem der Nachtruheregelung. Vielmehr ist das darauf zurückzuführen, dass die damaligen Bundesräte Merz und Blocher die Swiss an die Lufthansa verschachert haben - und das alles für einen Pappenstiel -, ohne genügende Sicherungen für den Standort Schweiz einzubauen.
Ich ersuche Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Mit einer gesetzlichen Regelung sichern wir auf allen Landesflughäfen minimale Nachtflugsperren und sieben Stunden ungestörten Schlafs; das muss uns die Gesundheit wert sein. Das entspricht auch den Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner; das verhilft uns zu einer nüchternen Kosten-Nutzen-Rechnung; das sichert eine friedliche Koexistenz der Flughäfen und der Anwohnerinnen und Anwohner; und das sichert uns eine nachhaltige Zukunft des Luftverkehrs.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.