Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-12-13
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-13
Wortprotokoll
Verschiedentlich wurde in der Kommission gesagt, es gebe ja Experten hüben und drüben und das sei eben sehr kompliziert. Nähern wir uns doch deshalb der Hauptfrage einmal, indem wir sie umkehren und fragen: Hätte eine Wiederaufarbeitungsanlage in der Schweiz eine Chance, gebaut zu werden? Wir sind alle überzeugt, dass das nicht möglich wäre. Der politische Widerstand wäre dermassen gross - auch hier wieder: Experten hin oder her -, dass wir das nicht zulassen würden. Und dann müssen wir uns fragen: Ist es ethisch vertretbar, dass wir eine Wiederaufarbeitung zulassen, einfach deswegen, weil sie woanders durchgeführt wird? Gewiss - das zum Argument der Nachhaltigkeit -, bei der Wiederaufarbeitung entweicht Radioaktivität in einem formalrechtlich zulässigen Rahmen, aber es entweicht eben Radioaktivität in Luft und Wasser. Die Schweiz ist dieser Konvention, die Sie mehrfach erwähnt haben, beigetreten. Diese Konvention hat zum Ziel, die Entweichung von Radioaktivität möglichst gering zu halten. Lassen wir aber die Wiederaufarbeitung zu, schränken wir dieses Ziel ein. Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit können wir - auch wenn die [PAGE 1016] Wiederaufarbeitung nicht in der Schweiz, sondern irgendwo anders durchgeführt wird - bei dieser Zielsetzung, die wir immer wieder unterstreichen, eigentlich nicht mitmachen.
Es wurde auch gesagt, dass durch die Wiederaufbereitung Plutonium entsteht. Es gibt weltweit zu viel Plutonium, und es kann - zugegeben: es kann, aber es ist immerhin eine Möglichkeit - missbräuchlich verwendet werden, so z. B. eben auch für kriegerische oder terroristische Zwecke.
Es sind aber - deswegen nehme ich diese Diskussion des Rates nicht weiter auf, Sie haben sich darüber ausgesprochen - vor allem auch Gründe des energiepolitischen Kompromisses im Hinblick auf den Versuch, einen energiepolitischen Frieden sicherzustellen, und Gründe der Glaubwürdigkeit, dass der Bundesrat einen echten Gegenvorschlag unterbreitet und nicht nur ein Gesetz, das indirekt mit dem zusammenhängt, was in den beiden Initiativen genannt wird. Wir wollen dem Gesetz nicht einfach die Etikette eines Gegenvorschlages anhängen.
Es ist Ihnen bekannt, dass die Transporte von Brennstäben zur Wiederaufarbeitung umstritten sind. Sie sind umstritten, wenn sie aus der Schweiz hinausgehen, und sie sind umstritten, wenn sie in die Schweiz kommen. Sie können sagen, sie sind zu Unrecht umstritten, aber ich erlebe das jedesmal. Jedesmal ketten sich wieder Leute an Eisenbahnschienen, es gibt eine furchtbare Aufregung. Tatsache ist einfach - es ist eine politische Tatsache, die den politischen Frieden in diesem Land doch beeinträchtigt -, dass diese Transporte umstritten sind. Sie sind wegen der Grundsatzfrage umstritten.
Daneben haben wir, ich habe es in der Eintretensdebatte gesagt, die zwei Initiativen. Vielleicht gehen Sie jetzt davon aus, die energiepolitische Diskussion sei im Moment nicht gerade intensiv. Das gebe ich zu, wir kümmern uns nach diesem Herbst hauptsächlich um andere Dinge. Aber es kommt der Tag X, an dem diese Initiativen zur Abstimmung kommen. Der Bundesrat hat lange darüber diskutiert, und wir sind der Meinung, dass diese Initiativen - die wir ja eigentlich ablehnen, zu denen wir die Nein-Parole herausgeben wollen - eine reelle Chance haben, angenommen zu werden, wenn das Verbot der Wiederaufarbeitung aus diesem Kernenergiegesetz herausgenommen wird. Wenn man dieses Verbot herausnimmt, dann müssen wir uns ehrlich sagen, dass von einem echten Gegenvorschlag nicht mehr die Rede sein kann. Dann haben wir dem Gesetz dieses Etikett nur deswegen angehängt, damit wir über die Initiativen dank einer Fristverlängerung etwas später abstimmen können. Es macht auch nicht gerade den lautersten Eindruck, wenn wir vom Bemühen getrieben sind, energiepolitisch einen Konsens hinzubekommen. Wir sehen die Gefahr, dass sich die Fronten dann wieder verhärten und dass wir hier keine ehrliche Rolle gespielt haben.
Deshalb ersuche ich Sie ebenfalls, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.