Slongo Marianne · Ständerat · 2001-12-13
Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Das vorliegende Gesetz bietet uns eine gute Grundlage für die parlamentarische Behandlung des sensiblen Bereichs der Kernenergie. Ich betrachte das vorliegende Konzept als ausgewogen und seine inhaltlichen Aspekte als vernünftig und umsetzbar. Ich bin der Meinung, dass wir auch künftig bei der Versorgung unserer Gesellschaft und Wirtschaft auf die verantwortungsvolle Verwendung von Kernenergie nicht verzichten können. [PAGE 1006] Alternativenergien sind ergänzend und zwingend zu fördern und auszubauen. Wie bestens bekannt, sind die Abfallprodukte der Kernenergie nicht nur bei uns Gegenstand heftigster Diskussionen und emotionaler Auseinandersetzungen. Es gilt, politische Zeichen zu setzen und die Problematik der sicheren Abfallentsorgung mit grösster Sensibilität anzugehen.
Der Kanton Nidwalden als möglicher Standortkanton für kurzlebige, schwach- und mittelaktive Abfälle erlebt seit Jahren eine heftig geführte politische Meinungsbildung. Nach dem Nein im Jahr 1995 hat sich im Zusammenhang mit einem Konzessionsgesuch zum Bau eines Sondierstollens die politische Kontroverse erneut akzentuiert. Ich begrüsse diese lebhafte Meinungsbildung unter dem Aspekt der Sachlichkeit und mit Blick auf die unabdingbare Notwendigkeit der sicheren Entsorgung der bereits vorhandenen nuklearen Abfälle.
Ich darf Sie ganz kurz über den derzeitigen Stand der Entsorgungsdiskussion in Nidwalden informieren: Am 25. September dieses Jahres hat unser Regierungsrat der Genossenschaft für nukleare Entsorgung Wellenberg (GNW) die Konzession für den Bau eines Sondierstollens erteilt. Die Untersuchungen würden der Eignungsabklärung des Wellenbergs dienen. Gestützt auf die Empfehlungen der Kantonalen Fachgruppe Wellenberg (KFW) unter der Leitung von Professor Walter Wildi hat die Kantonsregierung verschiedene Bedingungen und Auflagen für die Freigabe des Stollenvortriebes in die Konzession aufgenommen. Anzumerken ist dabei, dass auf jeden Fall unser Nidwaldner Stimmvolk in dieser Angelegenheit das letzte Wort haben wird. Zu dieser erteilten regierungsrätlichen Konzession sind Einsprachen eingegangen, welche teilweise erledigt oder abgewiesen worden sind. Zurzeit sind noch Einspracheverfahren hängig, was dazu führt, dass der Regierungsrat noch keinen Termin für die Volksabstimmung über den Bau eines Sondierstollens ansetzen konnte.
Unter Artikel 104 des vorliegenden Gesetzes hat unsere Kommission ohne Gegenstimme - wie ich gehört habe - den bestehenden Forderungen der Nidwaldner Mitbürgerinnen und Mitbürger Rechnung getragen. Es freut mich als Standesvertreterin dieses Kantons, dass dadurch ein klares politisches Zeichen gesetzt wird. Ich bin überzeugt, dass mit der Berücksichtigung dieser Ansprüche eine gute Voraussetzung für die weitere sachliche und politische Entscheidungsfindung in Nidwalden gegeben ist. Dieses Mitspracherecht der Nidwaldnerinnen und Nidwaldner ist schon seit vielen Jahren gesetzlich verankert. Ich anerkenne, dass in Artikel 104 die bestehenden Spielregeln - wenn ich so sagen darf - eingehalten und umgesetzt werden.
Ich bin für Eintreten auf diese Vorlage.