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Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-12-13

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Die Kollegen Escher, David und Gentil haben zum Ausdruck gebracht, dass sie die Vorlage, wie sie Ihnen von der Kommission präsentiert wird, nicht als Gegenvorschlag betrachten bzw. Zweifel daran haben, ob diese Vorlage als Gegenvorschlag betrachtet werden kann. Ich teile diese Beurteilung nicht.

Wenn wir sie uns vergegenwärtigen, beruht die Vorlage, wie sie die Kommission Ihnen vorlegt, auf zwei Kerngedanken:

Der erste Kerngedanke kann in der Tat als atomfreundlich betrachtet werden. Unser Vorschlag schafft nämlich in formeller Hinsicht klare Verhältnisse und klare Kompetenzen, die es einem potenziellen Betreiber ermöglichen, in Zukunft den Umfang und die Risiken der Planung und des Bewilligungsverfahrens eines AKW auch tatsächlich zu überschauen und zu beurteilen. Dies ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass die Planung und der Bau eines AKW überhaupt wieder ernsthaft erwogen werden können. Dies wiederum bedeutet nichts anderes, als dass die Option Kernenergie auch für die Zukunft Realität bleibt bzw. wieder Realität werden kann. Es ist durchaus vorstellbar, dass vorab Überlegungen bezüglich unseres Klimas, aber auch ein Erstarken des Vertrauens in die Sicherheit der Kernenergie dazu führen werden, erneut in die Kernenergie investieren zu wollen. Diese Option durch Verbote, Moratorien oder durch eine zu rigorose Kompliziertheit der Kernenergiegesetzgebung rechtlich oder faktisch relativieren zu wollen, kann nicht im Interesse eines prosperierenden Wirtschaftsstandortes liegen.

Der zweite Kerngedanke besteht nun darin, dass wir es demokratisch als nicht verantwortbar betrachten, wenn die Option Kernenergie zukünftig dem Entscheid des Volkes vorenthalten würde. Richtig ist vielmehr, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im konkreten Einzelfall und in Kenntnis aller relevanten Umstände über den Bau eines neuen AKW sollen abstimmen können.

Die Kombination der Gewährleistung einer rechtlich und verfahrensmässig sauber strukturierten Option für die Kernenergie, gepaart mit der allen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern offen stehenden Möglichkeit, über die tatsächliche Realisierung dieser Option an der Urne abstimmen zu können, ist die staatspolitisch relevante Verbesserung gegenüber dem Istzustand. Wegen dieser demokratischen Komponente muss das nun vorliegende Kernenergiegesetz auch materiell betrachtet als Gegenvorschlag zur Initiative gelten. Auf die Vorlage kann deshalb auch unter dem Aspekt des Initiativrechtes eingetreten werden.

Ich stelle in diesem Sinne Antrag.