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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-14

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-14

Wortprotokoll

Die Aufhebung des Euromindestkurses am 15. Januar 2015 hat die Preise für die Schweizer Energiekonsumentinnen und -konsumenten, mit Ausnahme der Stromgrossverbraucher, nur unwesentlich beeinflusst. Bei den fossilen Energien liegt dies daran, dass diese auf den europäischen Energiemärkten in Dollar und nicht in Euro gehandelt werden. Der Erdölpreis ist global stark gesunken - dies aufgrund von geopolitischen Entwicklungen sowie höheren Fördermengen. Von den tieferen Marktpreisen für Öl und Gas profitieren alle Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten. Im Strombereich können vor allem die Grossverbraucher dank dem teilliberalisierten Markt auf dem europäischen Strommarkt einkaufen und so von den tiefen Preisen profitieren. Bei Haushaltkunden und kleinen bis mittleren Betrieben sind die regulierten Preise relevant, welche durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission genehmigt werden. Diese Preise können bei höheren Gestehungskosten über den europäischen Marktpreisen liegen.

Der Preisüberwacher ist zuständig für die Preisbeobachtung sowie die Orientierung der Öffentlichkeit und soll verhindern, dass kartellistisch überhöhte Preise festgesetzt werden. Für die Tätigkeit des Preisüberwachers ändert die Aufhebung des Euromindestkurses bzw. der starke Franken grundsätzlich nichts.

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