Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-21
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-21
Wortprotokoll
Zu Frage 1: Die kompetente Betreuung von Asylsuchenden erfordert in erster Linie eine professionelle Logistik und zweckmässige Betreuungskonzepte, verbunden mit einem teilweise sehr kurzfristig erforderlichen Personal- und Mitteleinsatz. Der Bund kann diese Aufgabe nicht alleine erfüllen, deshalb schreibt er die Betreuungsaufträge in Zentren des Bundes gemäss den beschaffungsrechtlichen Vorgaben öffentlich aus. Bei der Vergabe eines Auftrages achtet der Bund nicht nur auf den angebotenen Preis, sondern insbesondere auch auf die Qualität der angebotenen Leistungen sowie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch die Behörden regelmässig überprüft. Sind die Vorgaben erfüllt, erachtet es der Bundesrat als legitim, dass ein privater Anbieter bei der Erfüllung seiner Betreuungsaufgabe allenfalls einen Gewinn erwirtschaftet.
Zu den Fragen 2 und 3: Die Offenlegung der Buchhaltung gegenüber dem Bund wird in den massgeblichen beschaffungsrechtlichen Vorgaben nur vorgesehen, wenn bei fehlendem Wettbewerb Aufträge mit einem Wert von mindestens einer Million Franken vergeben werden. Die zur Diskussion stehenden Aufträge wurden im Rahmen einer offenen Ausschreibung vergeben. Deshalb erachtet es der Bundesrat nicht als erforderlich, von den privaten Auftragnehmern eine entsprechende Offenlegung zu verlangen oder in künftigen Ausschreibungen eine solche vorzusehen.