Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-09-21
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-09-21
Wortprotokoll
Ich bin mir schon bewusst, in welcher Ausgangslage sich der Bundesrat befindet, wenn 111 Unterschriften unter eine Motion gesetzt wurden. Wir schrieben das Jahr 2013, als diese Motion eingereicht wurde. Der Fall Carlos war damals in allen Medien. Ich werde Ihnen jetzt trotzdem die Argumente des Bundesrates ausführen, die gegen diese Motion sprechen. Ich sage jetzt nicht, dass ja jemand kühlen Kopf bewahren muss.
Die Forderung nach generell unbedingten Strafen bei schweren Verbrechen widerspricht ganz grundsätzlich den Zielsetzungen des Jugendstrafrechts. Im Zentrum des Jugendstrafrechts steht eben nicht die Vergeltung, sondern die Spezialprävention. Entscheidend sind weniger die Schwere der Strafe oder das Verschulden des jugendlichen Täters, sondern vielmehr erzieherische und therapeutische Gesichtspunkte - ja, das ist so, Herr Fehr! Das ist eben das Wesen unseres Jugendstrafrechts! So werden unbedingte Strafen gemäss geltendem Jugendstrafrecht nur dann ausgesprochen, wenn sie notwendig sind, um den Jugendlichen von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Das ist heute geltendes Jugendstrafrecht.
Zum verlangten Vollzug eines jugendstrafrechtlichen Freiheitsentzugs in einem Gefängnis ist zu bemerken, dass das ja bereits möglich ist. Nationale und internationale Bestimmungen verlangen aber, dass Jugendliche im Strafvollzug strikte von Erwachsenen zu trennen sind. Damit soll den speziellen Bedürfnissen der Jugendlichen Rechnung getragen werden. Das Jugendstrafrecht verpflichtet die Kantone, bis 2017 die notwendigen Einrichtungen für den Vollzug des Freiheitsentzugs zu errichten. Einige solche Einrichtungen bestehen bereits, wie z. B. das Jugendgefängnis in Palézieux oder das Jugendgefängnis in Uitikon. So viel zu diesem Punkt.
Der im heutigen Jugendstrafrecht vorgesehene maximale Freiheitsentzug von vier Jahren ist bereits eine wesentliche Verschärfung gegenüber dem alten Jugendstrafrecht. Dieses sah nämlich nur Freiheitsentzüge von bis zu einem Jahr vor. Zum Vergleich mit dem Strafrahmen in Deutschland möchte ich festhalten, dass dieser erst dann wirklich aussagekräftig wird, wenn auch die tatsächliche Praxis und die gemachten Erfahrungen mitberücksichtigt werden. So ist man in Deutschland aufgrund von Vergleichen der unterschiedlichen Sanktionierungspraxen bei Jugendlichen zum Schluss gekommen, dass härtere Sanktionen keine bessere rückfallvermeidende Wirkung erzielen.
Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat der Meinung, dass es nicht angezeigt ist, die maximale Dauer des Freiheitsentzugs zu erhöhen. Diese Forderung ist etwas, was immer wieder kommt. Eine Erhöhung des maximalen Freiheitsentzugs gibt Ihnen wahrscheinlich ein gutes Gefühl, Sie haben nochmals eins draufgegeben. Aber schauen Sie die Praxis an, und schauen Sie, ob dann diese Rahmen auch tatsächlich ausgenutzt werden und ob entsprechend entschieden wird! Wenn man einfach sagt, man setze jetzt die maximale Dauer des Freiheitsentzugs noch etwas hinauf, weil es einem das Gefühl von mehr Sicherheit gebe und weil es allenfalls Jugendliche abschrecke, dann ist das wissenschaftlich so nicht festzuhalten und zu überprüfen.
Ich komme noch zu einem weiteren Punkt, zur Beurteilung von jugendlichen Straftätern nach dem Erwachsenenstrafrecht. Es ist einfach nicht sachgerecht, Minderjährige unter das Regime des Erwachsenenstrafrechts zu stellen. Es ist nämlich heute anerkannt, dass insbesondere Freiheitsentzüge Rückfälle jugendlicher Rechtsbrecher kaum verhindern können, sondern eher kontraproduktiv sind. Demgegenüber sind erzieherische und therapeutische Massnahmen oft - nicht immer, aber oft - weit wirksamer bei der Resozialisierung der Jugendlichen und auch bei der Verhinderung von Rückfällen. Aus diesem Grund ist das Jugendstrafrecht eben im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht nicht als Tat-, sondern als Täterstrafrecht konzipiert. Die Motion verlangt eine sehr einschneidende Systemänderung, die aus Sicht des Bundesrates unnötig ist und erst noch kontraproduktiv wäre.
Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, die Motion abzulehnen.
Ich möchte Ihnen noch etwas dazu sagen: Wir haben ja gerade in den letzten Jahren enorme Anstrengungen bei der Prävention im Bereich der Jugendgewalt unternommen. Schauen Sie einmal die Statistiken an: Die Statistiken des Bundesamtes für Statistik zeigen, dass seit dem Jahr 2010 die Verurteilungen gerade im Bereich der Straftaten gegen Leib und Leben insgesamt kontinuierlich abgenommen haben. Dasselbe gilt auch für die Anzeigen gegen jugendliche Straftäter. Ich bitte Sie, orientieren Sie sich an den Fakten. Ich glaube, gerade gegenüber Jugendlichen haben wir ein Interesse, dass wir unser Jugendstrafrecht so gestalten, dass wir am Schluss die Resultate haben, die wir haben wollen. Ich denke, wenn die Verurteilungen und die Anzeigen gegen jugendliche Straftäter abnehmen, dann können wir immerhin sagen, dass unser Jugendstrafrecht auf dem richtigen Weg ist.