Amherd Viola · Nationalrat · 2015-09-21
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-21
Wortprotokoll
Die vorliegende Gesetzesanpassung geht auf eine bereits im Jahre 2009 eingereichte parlamentarische Initiative zurück. In der Zwischenzeit hat sich eine Subkommission der Kommission für Rechtsfragen vor und nach der Vernehmlassung vertieft mit der Frage beschäftigt, wie das Problem der Eintragung von ungerechtfertigten Zahlungsbefehlen gelöst werden kann. Wir haben nun einen Vorschlag auf dem Tisch, der aus Sicht der CVP/EVP-Fraktion unterstützt werden kann.
Unser Schuldbetreibungs- und Konkursrecht hat eine Spezialität, die in anderen Rechtsordnungen nicht zu finden ist: Es kann gegen eine Person eine Betreibung eingeleitet werden, ohne dass überhaupt eine Forderung besteht, das heisst, ich könnte eine Betreibung in der Höhe von einer Million Franken gegen die Frau Bundespräsidentin einleiten, auch wenn sie mir gar nichts schuldet. Natürlich kann sie sich mit Rechtsvorschlag gegen meine schikanöse Betreibung wehren und mich damit auf den Rechtsweg verweisen. Nur, das Betreibungsbegehren ist im Betreibungsregister eingetragen, und das Betreibungsregister gibt Auskunft über sämtliche Betreibungen, die in den letzten fünf Jahren gegen eine Person eingeleitet wurden. Dies kann für jemanden, der zu Unrecht betrieben wird, äusserst negative Folgen haben, beispielsweise bei der Wohnungssuche, wo heute immer ein Betreibungsregisterauszug vorzuweisen ist, oder auch bei bestimmten Berufsgattungen, wie beispielsweise meiner. Eine Notarin erhält die Berufsausübungsbewilligung nur, wenn unter anderem kein Eintrag im Betreibungsregister besteht.
Sie sehen: Der Eintrag einer Betreibung im Register ist für den Betroffenen ein gewichtiger Nachteil, selbst wenn der Eintrag zu Unrecht besteht. Schikanebetreibungen, Betreibungen für einen überhöhten Betrag oder auch Betreibungen zur Verjährungsunterbrechung, einfach um sich abzusichern, ohne dass erwiesen ist, ob überhaupt eine Forderung besteht, müssen möglichst eingedämmt werden.
Die vorliegende Anpassung des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts sieht das Notwendige vor. Der Entwurf, wie ihn die Kommissionsmehrheit unterstützt, erlaubt es, ungerechtfertigte Zahlungsbefehle zu löschen, ohne das Grundsystem des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, welches [PAGE 1693] sich durch einen minimalen Administrativaufwand auszeichnet, unnötig zu verkomplizieren.
Ich bitte Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und in der Detailberatung jeweils der Kommissionsmehrheit zu folgen.