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Hofmann Hans · Ständerat · 2001-12-13

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-13

Wortprotokoll

Der Antrag Inderkum ist eigentlich ein sehr gut gemeinter, sympathischer Antrag. Ich war beim ersten Durchlesen der Meinung, man könne ihn [PAGE 1023] unterstützen. Herr Inderkum kommt zum gleichen Schluss wie die Kommission, aber er lässt den Kantonen das Recht, die Konzession selbst zu erteilen. Das Gesetz verpflichtet sie aber, die Wasserrechtskonzession zu erteilen.

Der Antrag hat aber einen Haken, den wir in der Kommission ja gerade vermeiden wollten. In den meisten Kantonen ist die Gewässerhoheit Sache des Kantons, ausser für kleine Bäche. Eine solche Wasserrechtskonzession für ein solches Werk wäre ein Regierungsratsbeschluss. Diesen Regierungsratsbeschluss kann man dann auf kantonaler Stufe anfechten, und es wird eine Verfahrensmöglichkeit über verschiedene Instanzen bis ans Bundesgericht geöffnet. Erst wenn dann das Bundesgericht allfällig entschieden hat, dass diese Wasserkonzession zu Recht erteilt worden ist, kann der Bund dann die Konzession erteilen. Wenn es eine Möglichkeit gäbe zu sagen, eine allfällige Einsprache habe auf Bundesstufe zu erfolgen, könnte dies vermieden werden. Aber das sehe ich nicht.

Einen zweifachen Rechtsweg auf kantonaler und auf eidgenössischer Stufe wollten wir gerade nicht, sodass ich Sie trotz aller Sympathie für den Antrag Inderkum bitten muss: Bleiben wir auf der Linie, und bleiben wir bei der Kommission.