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Schweiger Rolf · Ständerat · 2001-12-13

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Auch ich habe durchaus Verständnis für die Anliegen der Kantone, die ihre Wasserrechte nicht einfach konsequenzlos abgeben wollen. Wir haben im Kernenergiegesetz eine Regelung getroffen, wonach eine Entschädigung für diese Wasserrechte zu erfolgen hat. Ich teile nun die Bedenken von Herrn Hofmann Hans, dass dies zu einer Verfahrensverzögerung in Ausmassen kommen könnte, die wir heute wahrscheinlich unterschätzen - es wird nicht der Regelfall sein, aber immerhin, diese Möglichkeit besteht. Denken Sie nur an die folgende Situation: Gemäss Wortlaut des Antrages Inderkum wäre der Kanton dann verpflichtet, eine Konzession zu erteilen, wenn im Übrigen auch die Voraussetzung für die Rahmenbewilligung erfüllt wäre. Das würde konkret heissen, dass dem Kanton gegenüber der Nachweis erbracht werden müsste, dass die Bedingungen für eine Rahmenbewilligung erfüllt sind. Dies wiederum könnte in einem Rechtsmittelverfahren schon auf kantonaler Ebene bedeuten, dass kantonale Richter vorfrageweise abzuklären hätten, ob die Bedingungen der Rahmenbewilligung erfüllt sind. Damit kommen wir wieder genau in die Ebene hinein, die wir an sich vermeiden wollen, wonach nämlich sowohl kantonale Instanzen wie Bundesinstanzen über die gleiche Sache zu befinden haben.

Nochmals: Die Anliegen der Kantone, welche die Wasserhoheit in einer gewissen Hinsicht durch eine Konzession abzugeben haben, sollen und müssen gewährleistet werden. Dies soll aber genau gleich geschehen wie mit Bezug auf alle anderen Rechte auch, welche für die Inbetriebnahme eines Bundeswerkes benötigt werden.