Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2001-12-13
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Sie haben die Begründung von Herrn Lombardi gehört. Lassen Sie mich Ihnen nun darlegen, weshalb die Mehrheit der Kommission der Meinung ist, ein solcher Förderartikel für erneuerbare Energien hätte in diesem Gesetz - ich betone: in diesem Gesetz - nichts zu suchen.
Vorerst einmal zu den Fakten: In der Schweiz haben wir dank der Wasserkraft einen Anteil an erneuerbaren Energien von rund 60 Prozent. Bundesrat und Parlament haben sich mit "Energie Schweiz" für die Förderung erneuerbarer Energien ausgesprochen. Für entsprechende Fördermöglichkeiten stehen insgesamt zwischen 40 und 50 Millionen Franken zur Verfügung.
Im Elektrizitätsmarktgesetz, dem wir im Parlament zugestimmt haben und das im nächsten Jahr zur Abstimmung gelangen soll, haben wir uns ebenfalls für die Förderung erneuerbarer Energien ausgesprochen. Gemäss Artikel 7 EMG, "Einspeisevergütung", und Artikel 29 EMG, "unentgeltliche Durchleitung erneuerbarer Energien", stellen die Werke und die Stromkonsumierenden für die erneuerbaren Energien Beträge im Rahmen von 43 Millionen Franken zur Verfügung. Ebenfalls im EMG haben wir den Artikel 28, der besagt, dass für nicht amortisierbare Investitionen während zehn Jahren nach Inkraftsetzung des Gesetzes Darlehen zu Selbstkosten auszurichten sind.
Mit dem Antrag der Minderheit würden gemäss Abschätzung der Verwaltung für erneuerbare Energien nochmals rund 67 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, wobei gemäss diesem Antrag, im Unterschied zu den Beschlüssen im EMG, vor allem das Klärgas und das Deponiegas sowie die Windenergie eine zusätzliche Förderung erfahren würden. Die Kommissionsmehrheit vertritt klar die Meinung, dass der sachliche Zusammenhang mit dem Kernenergiegesetz nicht gegeben ist. Deshalb geht es nicht an, im Kernenergiegesetz einen Artikel zur Förderung erneuerbarer Energien zu integrieren. Wenn erneuerbare Energien zusätzliche Förderung erfahren sollen, dann hat dies im Energiegesetz zu geschehen.
Aus den erwähnten grundsätzlichen Überlegungen bitte ich Sie im Namen der Mehrheit, den Antrag der Minderheit abzulehnen.