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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-23

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-23

Wortprotokoll

Die Motion Amherd nimmt ein Problem auf, das eigentlich keines mehr ist, das aber dennoch gelöst werden muss. Ich erkläre Ihnen gerne diesen scheinbaren Widerspruch. [PAGE 1578]

Die Motion will, dass beschuldigte Personen unter einfacheren Voraussetzungen in Untersuchungshaft gesetzt werden können, wenn zu befürchten ist, dass sie weitere Straftaten begehen und damit auch die öffentliche Sicherheit gefährden. Die geltende gesetzliche Regelung stellt nach ihrem Wortlaut dafür enge Voraussetzungen auf. Allerdings hat das Bundesgericht in seiner Rechtsprechung diese Bestimmung nicht nur streng nach ihrem Wortlaut ausgelegt, vielmehr ist gemäss Bundesgericht Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr auch dann zulässig, wenn keine früheren gleichartigen Strafen vorliegen, jedoch eine ernsthafte und konkrete Gefahr für mögliche Opfer zu befürchten ist. Diese inzwischen gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtes erfüllt also das Anliegen der Motion. Insofern besteht kein Problem und auch kein dringender Handlungsbedarf. Deshalb hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme auch die Ablehnung der Motion beantragt.

Inzwischen ist der Bundesrat vielleicht nicht gescheiter geworden, aber doch zur Auffassung gelangt, dass die Diskrepanz zwischen dem Wortlaut des Gesetzes und der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtes behoben werden soll. Er hat deshalb die Motion der FDP-Liberalen Fraktion 12.4077 zur Annahme empfohlen. Ihr Rat und auch der Ständerat haben diese Motion angenommen. Diese Motion verfolgt ja das gleiche Ziel wie die Motion Amherd. Allerdings soll die Umsetzung des Anliegens nicht in einem separaten Projekt erfolgen, sondern im Rahmen einer umfassenden Revision der Strafprozessordnung. Bevor der Bundesrat eine solche in Angriff nimmt, will er genügend Erfahrungen mit der Strafprozessordnung insgesamt sammeln, und deshalb erscheint es dem Bundesrat sinnvoll, die Strafprozessordnung nicht vor 2016 zu revidieren, also nicht früher als fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten.

Sie sehen also, das Anliegen der Motion Amherd wird bereits aufgrund einer anderen Motion umgesetzt werden, und vor diesem Hintergrund muss ich es Ihnen überlassen, ob Sie mit der Annahme der Motion Amherd sozusagen nachdoppeln wollen oder ob Sie die Motion ablehnen wollen, im Wissen darum, dass das Anliegen auf jeden Fall umgesetzt wird.