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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-23

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-23

Wortprotokoll

Angesichts der dramatischen Lage in Syrien habe ich Visa-Erleichterungen für syrische Staatsangehörige mit Bezug zur Schweiz beschlossen. Verwandte von Syrerinnen und Syrern, die in der Schweiz mit einer B- oder C-Bewilligung leben oder in der Schweiz eingebürgert worden sind, können seit Inkrafttreten dieser Weisung am 4. September 2013 rascher und einfacher ein Einreisevisum erhalten. Da der Vollzug der Wegweisung nach Syrien zurzeit nicht zumutbar ist, können die Kantone beim BFM ein Gesuch um Erteilung einer vorläufigen Aufnahme stellen. Das entspricht dem üblichen ausländerrechtlichen Verfahren und wird so auch im Falle von syrischen Staatsangehörigen, die sich nicht im Asylverfahren befinden, angewandt.

Stellen die eingereisten Familienangehörigen ein Asylgesuch, werden sie an die zuständige Empfangsstelle überwiesen. Im Falle von Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, muss dieses Gesuch gesetzeskonform und individuell geprüft werden. Dazu sind Befragungen und Anhörungen, teilweise auch vertiefte Abklärungen notwendig. Dies setzt eine längere Behandlungsdauer voraus als die Gewährung einer vorläufigen Aufnahme. Es handelt sich hier demnach um zwei unterschiedliche Verfahren. Aus diesem Grund können die unterschiedlichen Behandlungsdauern nicht als Ungleichbehandlung angesehen werden.