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Galladé Chantal · Nationalrat · 2013-09-23

Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-23

Wortprotokoll

Die SiK-NR und dann der Nationalrat verabschiedeten vier Kommissionsmotionen, welche die Kantone als Grundlage brauchen, um mehr Sicherheit im Zusammenhang mit Waffengewalt zu gewährleisten. Es handelt sich um folgende vier Motionen: erstens 13.3000, "Waffen. Einführung einer Meldepflicht an das VBS"; zweitens 13.3001, "Waffen. Bearbeitung der Informationen im Personalinformationssystem der Armee"; drittens 13.3002, "Waffen. Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden der Kantone und des Bundes"; und viertens 13.3003, "Waffen. Benutzung der AHV-Versichertennummer".

Der Bundesrat unterstützt den Inhalt dieser vier Motionen ebenfalls in seiner Stellungnahme vom 27. Februar dieses Jahres. Der Ständerat beschloss am 18. Juni einstimmig, dem Antrag seiner SiK zu folgen und ebenso den beiden Änderungsanträgen, welche die SiK-SR dem Rat beantragt hatte. Bei den beiden Änderungen geht es um Folgendes:

Die erste Änderung besteht in der Einführung einer nachträglichen Meldepflicht für noch nicht registrierte Waffen. Diese Ergänzung wurde von der SiK-SR vorgenommen, nachdem sie am 26. April die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten angehört hatte. Deren Vertreter waren der Auffassung, dass diese zusätzliche Registrierung dazu beitragen könnte, das Risiko des Feuerwaffenmissbrauchs merklich zu verringern und bei einer Straftat mit einer registrierten Waffe die Ermittlungen zu erleichtern. Die SiK-SR berücksichtigte diese Forderung der Kantone in der Motion 13.3002. Der Ständerat folgte seiner Kommission einstimmig.

Die zweite Änderung wurde im Prinzip hinfällig, da uns die Zeit eingeholt hat. Die SiK-NR und wir, der Nationalrat, setzten eine Frist für die Botschaft bis zur Herbstsession, also bis jetzt. Die SiK-SR hat dann aber mit einer Mehrheit der Stimmenden die Behandlung der Vorstösse vertagt, sodass die ursprüngliche Forderung nicht mehr eingehalten werden konnte. Der Ständerat stimmte in der Folge auf Antrag seiner Kommission einer entsprechenden Anpassung der Motionstexte für eine Fristverlängerung bis Ende dieses Jahres einhellig zu.

Anlass zu Meinungsverschiedenheiten in der SiK-NR gab die Einführung einer nachträglichen Meldepflicht für nichtregistrierte Feuerwaffen. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass der ausdrücklichen Forderung der Kantone nach einer nachträglichen Meldepflicht für nichtregistrierte Feuerwaffen nachzukommen sei, weil die Kantone über ihre Waffenbüros den Vollzug des Waffenrechts sicherstellen müssen. Die Mehrheit wünscht, dass der Bundesrat die Gesetzesbestimmung in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen ausarbeitet, dies mit dem Ziel, eine pragmatische und leicht umsetzbare Lösung zu finden. Die Kommission ist überzeugt, dass sich eine solche Regelung ohne grosse Mehrarbeit umsetzen lässt. Schliesslich ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass eine nachträgliche Meldepflicht wesentlich zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit beiträgt und deshalb einem echten Bedürfnis entspricht. Jede zusätzliche Information nützt der Polizei bei ihrer täglichen Arbeit und verbessert nicht nur die öffentliche Sicherheit, sondern auch die Sicherheit des Polizeipersonals, das in solchen Situationen ja immer wieder ausrücken muss.

Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass für den Vollzug dieser Bestimmung ein enormer Mittelaufwand benötigt würde. Eine nachträgliche Meldepflicht würde sich nur schwer durchsetzen lassen und erhebliche Mehrarbeit mit sich bringen. In den Augen der Minderheit lohnt sich der Aufwand nicht, weil das System kaum richtig funktionieren würde. Sie beantragt deshalb, die Motionen abzulehnen.

Heute stimmen wir also nur noch über die modifizierte Fassung der Kommissionsmotion 13.3002 ab, zu der ein Minderheitsantrag Büchler Jakob vorliegt. Es ist nun so, dass diese Motion die Grundlage für die anderen Motionen darstellt und bei einer Ablehnung durch unseren Rat den Kantonen die Grundlage für eine Vernetzung und einen Austausch der Daten zwischen zivilen und militärischen Behörden in gefährlichen Situationen nicht gegeben würde. Unsere Annahme der Motion heute ist eine Voraussetzung dafür, dass die Kantone ihre Arbeit machen können, die Arbeit notabene, die wir sie zügig anzugehen aufgefordert haben.

Deshalb bittet Sie die Kommission mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Änderung des Ständerates, die dieser einstimmig beschlossen hat, auch anzunehmen.

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