Maissen Theo · Ständerat · 2001-12-13
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Ich möchte kurz etwas zu Frau Kollegin Spoerry sagen: Es ist ganz eindeutig so, dass man Vorbehalte zum Übereinkommen anbringen kann, ohne dieses zu künden. In der Botschaft des Bundesrates vom 23. April 1980 heisst es, dass man auch später Vorbehalte anbringen kann: "Die Vertragsparteien können jederzeit von diesen Bestimmungen, deren Anwendungsbereich genau umschrieben ist, abweichen; sie müssen indessen dem mit der Aufsicht über die Ausführung des Übereinkommens betrauten Ständigen Ausschuss alle zwei Jahre darüber Bericht erstatten" (BBl 1980 III 230). Es geht nur darum. Ich habe mir Folgendes gesagt: 12 der 45 Vertragsstaaten haben den Wolf als nicht geschütztes Tier erklärt, das muss ja seinen Grund haben. Es ist aber falsch, wenn Sie mir unterstellen, ich wolle einfach sagen, es dürfe keine Wölfe geben.
Was ich möchte, ist, dass das eidgenössische Jagdgesetz abgeändert werden kann, und zwar dergestalt, dass in Artikel 5 der Wolf - wie der Fuchs, der Dachs, der Edelmarder usw. - als jagdbares und nicht mehr als geschütztes Tier definiert wird. Aber für mich ist klar, dass es nicht irgendeine wilde Jägerei auf den Wolf geben darf. Es gibt auch gegenüber dem Wolf ein waidmännisches Verhalten. Wenn irgendwo ein Wolf herumläuft, der nicht stört, dann lassen wir ihn gewähren. Was wir aber nicht können, ist, ihn als geschütztes Tier zu behalten. Dann nämlich müssen wir solche komplizierte, extreme und kostspielige Übungen - wie im Buwal-Konzept vorgesehen - über Bundesstellen, kantonale Fachstellen, Kommissionen und Experten machen. Andernfalls regelt man es so, wie es heute in den Kantonen mit der Jagdhut, mit der Wildhut gemacht wird, wenn ein anderes Schaden stiftendes Tier auftaucht. Wenn z. B. ein Dachs grossen Schaden stiftet, wird er durch die Jagdhut erlegt.
Im Übrigen ist es so, dass jeder Wildhüter z. B. wildernde Hunde abzuschiessen hat, und beim Wolf müsste man den Beweis erbringen, dass zuerst sehr viele Tiere grosses Leid erdulden müssen, wie es Kollege Escher plastisch dargestellt hat.
Ich bitte Sie deshalb, meine Motion zu überweisen. Wir bleiben durchaus im Rahmen der Staatengemeinschaft und fallen nicht besonders auf, wenn wir diesen Vorbehalt nachträglich anbringen und das Jagdgesetz ändern. Das hat aber nichts damit zu tun, dass es dann überhaupt nirgendwo Wölfe geben kann. Wenn der Wolf artgerecht, in einem geeigneten Umfeld, lebt, habe ich überhaupt keine Probleme damit.