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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-23

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-23

Wortprotokoll

Dank dem Projekt E-SchKG ist es seit dem Jahr 2011 möglich, Betreibungsbegehren elektronisch beim zuständigen Betreibungsamt einzureichen. Im Laufe des nächsten Jahres kann der gesamte Datenaustausch zwischen Gläubiger und Betreibungsamt elektronisch erfolgen. Damit sind erhebliche Effizienzgewinne für beide Seiten verbunden. Dies wird bestätigt durch die Tatsache, dass mittlerweile rund eine halbe Million Betreibungsbegehren pro Jahr auf diesem Weg eingereicht werden.

Für ausstehende Forderungen des Bundes ist in der Regel die Zentrale Inkassostelle der Eidgenössischen Finanzverwaltung zuständig. Sie verfolgt das Projekt E-SchKG. Sobald die von ihr eingesetzte Standardsoftware E-SchKG-fähig ist, wird eine aktive Teilnahme im E-SchKG-Verbund geprüft; das wird voraussichtlich Mitte 2014 sein. Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist schon längere Zeit im E-SchKG-Verbund dabei, jedoch noch nicht als aktives Mitglied. Die Teilnahme hat sich wegen Insieme verzögert. Zurzeit testet die Eidgenössische Steuerverwaltung ihre Schnittstelle. Der Datenaustausch mit den Betreibungsämtern soll aber spätestens ab dem ersten Quartal 2014 über den E-SchKG-Verbund erfolgen. Ebenfalls kurz vor der Einführung von E-SchKG steht die Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen des VBS. Ab 2014 sollen alle Betreibungsauskünfte via E-SchKG-Verbund eingeholt werden.