Jans Beat · Nationalrat · 2015-09-23
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-23
Wortprotokoll
Ich spreche zu den neun Standesinitiativen, die im Zusammenhang mit diesen Gewässerräumen eingereicht wurden, und beantrage Ihnen im Namen der Minderheit, dasselbe zu tun, was der Ständerat getan hat. Er hat nämlich allen neun keine Folge gegeben. Sie müssen sich das auf der Zunge zergehen lassen: Neun Standesinitiativen, und im Rat der Standesvertreter hat sie kein einziger unterstützt. Rechnerisch hätten sie 18 Unterstützer finden müssen - keiner hat sie unterstützt. Die Begründung dafür ist relativ einfach: In der Zwischenzeit ist einiges geschehen, es gibt keinen Handlungsbedarf mehr. Die Kritik, die gegenüber diesen Ausscheidungen von Gewässerräumen geäussert wurde, war zum Teil vielleicht berechtigt. Aber in der Zwischenzeit wurde sie aufgenommen.
Die Kommissionsmotion, zu der vorhin Frau Thorens Goumaz gesprochen hat, möchte Änderungen auf der Verordnungsebene. Die Standesinitiativen, zumindest sieben davon, wollen explizit eine Gesetzesänderung. Sie wollen also ein Gesetz, das wir erst vor sechs Jahren verabschiedet haben - und zwar mit einem Stimmenverhältnis von zwei zu eins -, wieder rückgängig machen. Das ist deshalb besonders störend, weil dieses Gesetz ein Kompromiss war, den wir als indirekten Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative verabschiedeten, die deshalb dann zurückgezogen wurde. Aus meiner Sicht geht das nicht. Das zerstört das Vertrauen in unsere Arbeit, das unterminiert Treu und Glauben, und deshalb geht das zu weit.
Es kommt noch dazu, dass das Problem, wie ich meine, aus Sicht der Kantone jetzt gelöst ist. Das scheint mir enorm wichtig. Nicht weniger als drei Bundesämter sind mit den Kantonsvertretern zu den Fragen im Bereich Landwirtschaft, Umwelt und Raumplanung zusammengesessen und haben die Umsetzungsprobleme eben gelöst. Das heisst, sie haben Merkblätter erarbeitet, als Vollzugshilfen für die Kantone. Diese Merkblätter sind offenbar zur Zufriedenheit all dieser Kantonsregierungen ausgefallen, sodass die jeweiligen Standesvertreter gesagt haben, das sei erledigt. Wir haben jetzt offenbar genug Klarheit bei der Umsetzung, und wir haben auch genug Spielraum für die Kantone, damit sie das erledigen können.
Man hat unter anderem geklärt, dass die Fruchtfolgeflächen nicht kompensiert werden müssen, dass sie einen Sonderstatus erhalten und es in diesem Sinne auch eine deutliche Entlastung für die Landwirtschaft gibt. Wir wissen inzwischen auch, dass die Ernteausfälle, die es bei solchen Gewässerraumflächen gibt, vollumfänglich durch Direktzahlungen kompensiert werden. Es entsteht also auch für die Landwirte kein materieller Schaden. Schliesslich hat man diverse Ausnahmen bestimmt, z. B. im bebauten Gebiet, im Wald, in Sömmerungsgebieten, für unterirdische oder künstliche Wasserläufe. Man hat auch festgelegt, dass die Revitalisierung auf 4000 Kilometer der insgesamt 15 000 Kilometer starkverbauter Fliessgewässer begrenzt werde usw. Die Probleme sind aufgenommen. Wenn wir jetzt wieder von vorne anfangen und das Gesetz revidieren, dann wird die Übung wieder losgehen, obwohl ich meine, dass alle Seiten den Willen gezeigt haben, die Probleme zu lösen und trotzdem den Gedanken des Gesetzes zu erfüllen. Das, meine ich, ist der richtige Weg.
In diesem Sinne bitte ich Sie, allen diesen neun Standesinitiativen keine Folge zu geben. Machen Sie es, wie der Ständerat, am besten ohne Gegenstimme.