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Schelbert Louis · Nationalrat · 2015-09-24

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-09-24

Wortprotokoll

"Bühühündnerfleisch", sagte Bundesrat Merz in diesem Rat in einer Fragestunde vor fünf Jahren und löste im Saal grosses Gelächter aus. Es ging damals schon um den Import von gewürztem Fleisch. Heute liegt uns eine Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben zur Lösung dieses alten Problems vor. Ihr Inhalt scheint ganz einfach zu sein. Wird sie angenommen, wird gewürztes Fleisch in Zukunft unter der Zolltarifnummer 02 statt 16 geführt. Das klingt einfach, doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Trotzdem treten die Grünen auf die Vorlage ein und stimmen ihr zu, zumal so ein Zollschlupfloch geschlossen werden kann.

Für die Grünen sind die Argumente des Tierschutzes wichtig. Wir setzen uns seit Jahren für eine tierfreundliche Landwirtschaft ein. Zu einem erheblichen Teil stammen die fraglichen Importe aus Ländern, die niemals die Mindestvorschriften der Schweizer Tierschutzgesetzgebung erfüllen, erfüllen müssen. Zwar bestehen auch im EU-Raum Richtlinien für die Haltung von Kälbern und Schweinen. Nach Aussagen von Tierschutzorganisationen in der EU werden sie aber zum Teil schlecht überprüft. Da keine Deklaration erfolgt, bleiben die Konsumentinnen und Konsumenten ohne Information.

Ein grosser Teil dieses Würzfleisches ist vom Rind, insbesondere vom Kalb. Dabei handelt es sich vor allem um helles Fleisch. Damit arbeiten diese Importe den Bestrebungen des Schweizer Tierschutzes entgegen. Dieser versucht in Zusammenarbeit mit der Bauernsame durchzusetzen, dass Kälber Zugang zu Heu und anderem geeignetem Futter haben. Weil das Fleisch dadurch rötlicher wird, führt dies bei den Produzenten beim Verkauf zum Teil zu spürbaren Abzügen. Da macht sich eine Konkurrenz durch billigeres, helles Importkalbfleisch, das von Tieren stammt, die auf niedrigerem Tierschutzniveau aufwuchsen, ganz schlecht. Deshalb begrüsst der Schweizer Tierschutz die Absicht der Kommissionsmehrheit.

Tatsächlich sind die Tierschutzvorschriften, wie sie zum Beispiel für die Kälberhaltung in der Schweiz gelten, für importiertes Fleisch nicht anwendbar. Die Einreihung im Zolltarif spielt dabei keine Rolle. Aber es ist klar, dass der günstigere Tarif zu einer Importzunahme beiträgt. Heute ist importiertes gewürztes Fleisch beim Zolltarif privilegiert. Statt 20 Franken pro Kilo ist unter der Zolltarifnummer 02 für ein Kilo gewürztes Fleisch auf der Basis von 100 Kilogramm brutto nur ein Zoll von Fr. 6.38 zu zahlen. Fast 14 Franken Preisunterschied pro Kilo wirken sich aus. Wurden 2004 keine 100 Tonnen im Jahr importiert, sind es mittlerweile offiziell gut 1600 Tonnen. Der Schweizer Tierschutz spricht sogar von rund 2000 Tonnen. Die Branche ist sicher, dass sich die Menge auf die Preise auswirkt. Auch der Bundesrat schliesst Auswirkungen auf die Preise nicht aus, auch wenn er die Vorlage ablehnt. Marktgründe sprechen daher auch dafür, das Zollschlupfloch "Würzfleisch" zu schliessen. Es sind im Übrigen vor allem teure Stücke, die importiert werden. Der Vergleich mit der Gesamtheit an produziertem Kalbfleisch bringt uns daher nicht wirklich weiter; das an die Adresse von Kollege Beat Jans.

Die WAK hat die Vorlage in eine Vernehmlassung gegeben: Unter den Kantonen sind 17 dafür und 6 dagegen, bei Parteien und direkt interessierten Verbänden halten sich Ja und Nein die Waage. Von den übrigen Vernehmlassungsteilnehmern sind 16 dafür und 6 dagegen. Das heisst: Die Vorlage findet generell gute Aufnahme. Im Übrigen korrespondiert sie gut mit der Fair-Food-Initiative von uns Grünen. Die Initiative will, dass an importierte Nahrungsmittel die gleichen Anforderungen zu stellen sind, wie sie für hier hergestellte Produkte gelten.

Eine Frage stellt sich bei der Vorlage allerdings: Die geltende Zolltarif-Einreihung ist Teil des Harmonisierten Systems der Welthandelsorganisation (WTO). Der Bundesrat und eine Minderheit der Kommission lehnen die Vorlage deshalb ab. Dazu ist zu sagen: Wenn die Vorlage angenommen wird, wird der Bundesrat vielleicht zu Erklärungen eingeladen. Wir sind überzeugt, dass er darlegen kann, dass sich der Würzfleischkanal zu einem Zollschlupfloch entwickelt hat, das die Marktordnung stört und wodurch auch Tierschutzvorschriften umgangen werden können und umgangen werden. Der Bundesrat wird also erklären können, dass das sicher nicht in der Absicht der Erfinder der WTO-Regeln gelegen hat. [PAGE 1829]

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