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preparatory:AB 190208

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-24

Wortprotokoll

Wir haben seit dem 1. März 2012 im Bereich "Too big to fail" eine Regelung, die funktioniert. Die Schweizer "Too big to fail"-Regelung ist international anerkannt, und sie ist inhaltlich ausgewogen. Ich denke, wir haben gute Eigenmittelvorschriften, organisatorische Massnahmen und auch Vorsorgemassnahmen für den Krisenfall, die ein Gesamtes bilden. Wir haben dort angesetzt, wo die Hauptrisiken eben sind, bei den systemrelevanten Grossbanken, vor allem bei den global systemrelevanten Banken.

Die Eigenkapitaldecke, das ist der erste Pfeiler, soll die Banken so weit stärken, dass eine Verlustabsorptionsfähigkeit gegeben ist. Der Bundesrat spricht im Rahmen der Behandlung des Expertenberichtes Brunetti darüber, da sind sicher noch Vorschläge zu machen. Zweitens haben wir in der "Too big to fail"-Vorlage die Organisationsstruktur klar vorgegeben. Weiter haben wir Vorgaben für eine Notfallplanung gemacht, die bei den entsprechenden Banken in Erarbeitung ist. Diese Notfallplanung ist selbstverständlich noch nicht umsetzungsreif; das muss sie nach der gesetzlichen Vorgabe aber auch noch nicht sein, die Banken haben Zeit bis Ende 2018. Dann haben wir Massnahmen für den Krisenfall vorgesehen, die einem systemrelevanten Institut einen geordneten Marktaustritt ermöglichen sollen. Dafür ist insbesondere notwendig, dass das Institut genügend Mittel zur Verfügung hat, um eine Sanierung umsetzen zu können.

Das ist das Fazit der Expertengruppe "Too big to fail" zur Weiterentwicklung der Finanzmarktstrategie. Das Fazit ist eindeutig: Wir haben eine gute Regelung, eine Regelung, die im Grundsatz funktioniert. Gleichzeitig wird aber auch darauf hingewiesen, dass zusätzliche Massnahmen nötig sind an diesem Schweizer Gesamtpaket, um die Widerstandsfähigkeit der systemrelevanten Banken zu erhöhen und vor allem - das ist wichtig - um die Sanierung und Abwicklung ohne Kosten für den Steuerzahler umsetzen zu können. Ich denke, das ist wichtig: Die Verantwortung soll bei den Privaten sein, sie soll bei den Banken sein; die Verantwortung für eine allfällige Abwicklung soll nicht beim Steuerzahler sein.

Wir haben die Diskussion im Bundesrat bereits geführt. Wir sind der Auffassung, dass wir im Rahmen der aktuellen Überarbeitung der "Too big to fail"-Vorlage die Leverage-Ratio-Anforderungen für die systemrelevanten Banken erhöhen wollen. Wir werden bis Ende 2015 entsprechende Vorschläge machen. Für nichtsystemrelevante Banken ist eine Übernahme der Basler Standards gefordert, und zwar auf den 1. Januar 2018. Es ist selbstverständlich entscheidend, dass die entsprechenden Anforderungen sorgfältig kalibriert sind und dass den Anforderungen differenziert Rechnung getragen wird.

Insgesamt möchte ich Sie aber darum bitten, jetzt nicht eine Neuorientierung vorzunehmen, wie das in diesen Motionen gefordert wird, sondern diesen Weg weiter zu gehen und weiterhin bewusst auf einen Eingriff in die Unternehmensstruktur und das Geschäftsmodell zu verzichten, dann aber über strengere und angepasste Vorschriften zu diskutieren. Sie werden die Möglichkeit haben, darüber zu diskutieren. Das EFD ist beauftragt, dem Bundesrat bis Ende 2015 Vorschläge zu machen, wie diese Anpassung der "Too big to fail"-Voraussetzungen aussehen kann. Wir arbeiten daran und werden Ihnen selbstverständlich rechtzeitig die entsprechenden Vorschläge machen.

[VS]