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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2015-09-24

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-24

Wortprotokoll

Bei Artikel 87 Absatz 2 beantragt der Bundesrat eine Beweislastumkehr. Der Bundesrat will, dass die steuerpflichtige Person den Nachweis erbringen muss, dass der ihr unterlaufene Fehler beim Bund zu keinem Steuerausfall geführt hat. Die Mehrheit der Kommission lehnt diese Beweislastumkehr ab. Zudem ist sie im Gegensatz zur Verwaltung überzeugt, dass der heutige Absatz 2 in seiner Formulierung eindeutig ist. [PAGE 1823]

Entsprechend bitten wir von der SVP-Fraktion Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen, welcher in der Kommission ursprünglich von Kollege de Buman eingereicht wurde.