Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2015-09-25
Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-25
Wortprotokoll
Die vorliegende Standesinitiative Schaffhausen will, dass betroffene Standortkantone einem Endlager für radioaktive Abfälle zustimmen müssen. Es geht bei dieser Standesinitiative wie bereits bei der Standesinitiative Nidwalden, welcher der Nationalrat mit 111 zu 68 Stimmen Folge gegeben hat, um die Frage der demokratischen Legitimation und somit der Akzeptanz eines möglichen Standorts für Atommülllager.
Die Frage der demokratischen Mitbestimmung der Standortkantone ist ein Anliegen, das seit der Revision des Kernenergiegesetzes im Jahre 2004 immer wieder und berechtigterweise aufs Tapet kommt. Damals wurden die Spielregeln zur demokratischen Mitbestimmung geändert, Herr Wasserfallen. Die bis dahin geltenden Mitbestimmungsrechte der Standortkantone wurden beschnitten. Die Mitsprache des Volkes wurde auf ein mögliches nationales Referendum reduziert. Das war ein Fehler.
Ich bin wie der Schaffhauser Regierungsrat der Ansicht, dass ein Projekt mit einer solchen räumlichen und zeitlichen Dimension, wie es ein geologisches Tiefenlager ist, nicht gegen den Willen der direkt betroffenen Bevölkerung verwirklicht werden darf. Es wäre demokratisch nicht vertretbar, zu versuchen, einer Standortregion ein Atommülllager aufzuzwingen. Ein Prozess um eine solch wichtige Frage wird kaum einen versöhnlichen Abschluss finden, wenn die direkt betroffene Bevölkerung nur darüber debattieren darf und nicht abschliessend auch klar und demokratisch mit Ja oder Nein abstimmen kann.
Belassen wir die Gesetzgebung so, wie sie heute ist, kann einer Region auch gegen deren Willen - weil sie von der Restschweiz überstimmt werden kann - ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden, quasi durch ein Diktat der nicht betroffenen Mehrheit. Wollen wir das wirklich? Ich glaube, das ist der falsche Weg. Wir sollten diese wichtige Frage nicht aus Angst vor dem Volk in einer möglichen Standortregion mit einem Demokratiedefizit belasten. Bei der Atommüllfrage geht es für eine direkt betroffene Region schliesslich um sicherheitsrelevante Risiken für Jahrtausende, für x Generationen. Statt mit Zwang sollte man da [PAGE 1867] mit Bedacht und vertrauensfördernden Fakten ans Werk gehen.
Zurzeit spricht die Nagra noch von zwei möglichen Standorten. Wir im Aargau - das sage ich als Aargauer - sind direkt betroffen. Es ist Ihnen sicher bekannt, dass auch das Gebiet Jura-Ost, der Bözberg, zu den Auserkorenen gehören soll. Der Bözberg im Kanton Aargau steht beispielsweise mitten im Wasserschloss der Schweiz und weist heute schon bekannte geologische Risiken auf.
Doch ganz unabhängig davon: Einen wirklich erfolgreichen Abschluss werden wir bei der Atommüllfrage in der direktdemokratischen Schweiz nur finden, wenn der Weg dazu vollständig transparent ist und in der betroffenen Region auch auf breite Akzeptanz stösst. Die Standesinitiative Schaffhausen bietet uns die Möglichkeit, den Prozess zu verbessern. Die Standesinitiative ersucht die Bundesversammlung, ins Kernenergiegesetz eine Bestimmung aufzunehmen, die dafür sorgt, dass einer Standortregion nicht gegen ihren Willen ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden kann.
Ich bitte Sie, diesem Begehren Folge zu geben, so, wie Sie bereits der Standesinitiative Nidwalden Folge gegeben haben. Wir haben in der Schweiz eine lange und bewährte Tradition und Kultur der gegenseitigen Rücksichtnahme, des Dialogs. Wir alle wissen, dass es nicht gut kommt - dass es nicht gut kommt! -, wenn versucht wird, über die Köpfe der Direktbetroffenen hinweg zu entscheiden. Es ist festzuhalten, dass das, was hier gefordert wird, nicht im Widerspruch zu bereits bestehenden Partizipationsprozessen steht. Aber die Prozesse würden damit optimiert und vor Ort auch demokratisch legitimiert. Darum geht es.
Ich rufe jene 111 Personen auf, die das letzte Mal der Standesinitiative Nidwalden Folge gegeben haben, konsequenterweise auch der Standesinitiative Schaffhausen Folge zu geben.