Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2015-09-16
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-16
Wortprotokoll
Auch die CVP/EVP-Fraktion wird geschlossen dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen.
Die Kantone stellen sich nach wie vor auf den Standpunkt, dass es eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen ist, die Finanzierung der Walderschliessung zu alimentieren. Ich komme mir hier in etwa so vor wie in der Rolle des Advokaten der Kantone, die aufgrund der unbestrittenen, umfassenden eidgenössischen Forstgesetzgebung relativ wenig - relativ wenig - eigenen Legiferierungsspielraum haben. Aus diesem Grund ist die Beteiligung des Bundes an den finanziellen Aufwendungen durchaus zu respektieren.
Frau Badran, Sie sind eine profunde Kennerin des eidgenössischen Forstgesetzes. Sie müssen mir doch durchaus zustimmen, wenn ich hier sage, dass es wohl keinen Bereich in der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gibt, bei dem der Bund so viel vorschreibt und legiferiert, was die Kantone auszuführen haben.
Gerade hier will sich der Bund aus der finanziellen Beteiligung herausnehmen. Die Streichung der Walderschliessung als Fördertatbestand war nicht, wie etwa gesagt wird, eine Folge des NFA. Es war seinerzeit eine einseitige, vom Bund im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 verordnete Massnahme, mit der die Kantone damals nicht einverstanden waren. Im Rahmen einer parlamentarischen Veranstaltung hat die Präsidentin der Forstdirektorenkonferenz, Frau Regierungsrätin Jacqueline de Quattro, sich wie folgt geäussert: "Die Kantone haben wiederholt gefordert, dass die Walderschliessung auch ausserhalb des Schutzwaldes als [PAGE 1605] Fördertatbestand im Bundesgesetz wieder aufzunehmen ist. Im Sinne einer ganzheitlichen, nachhaltigen und integralen Waldpolitik ist das sowohl ökonomisch wie ökologisch sinnvoll. Die Erbringung der ökologischen Waldleistungen erfordert auch eine angepasste Grundinfrastruktur. Allein über die Erträge aus der Holznutzung ist diese nicht mehr sicherzustellen." Frau de Quattro weiss, wovon sie spricht. Als Regierungsrätin des drittgrössten Kantons der Eidgenossenschaft ist sie dort zuständig für die Forstpolitik.
Ich zitiere Frau de Quattro noch einmal, sie hat dann anschliessend argumentiert und begründet und gesagt: "Viele Ziele der Waldpolitik - von der Biodiversität über den Artenschutz und die Erholung bis zur Holznutzung - können künftig nur mehr über eine angepasste Infrastruktur sichergestellt werden. Dabei sprechen wir nicht von einer optimierten, sondern von einer angepassten und ganz sicher nicht von einer maximierten Infrastruktur."
Ich möchte Sie bitten, dieser profunden Kennerin und Präsidentin der Forstdirektorenkonferenz, der freisinnigen Regierungsrätin aus dem Kanton Waadt, Folge zu leisten.