Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-09-16
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-09-16
Wortprotokoll
Auch die grünliberale Fraktion unterstützt diesen Minderheitsantrag. Herr Schilliger hat ausgeführt, es gebe Mehrkosten. Er hat von 6 Millionen Franken gesprochen, in anderen Dokumenten werden auch 8 Millionen prognostiziert, und das für eine umweltpolitisch fragwürdige Aktion. Das Erschliessungsnetz aus Wegen und Strassen im Wald ist nämlich nicht unproblematisch. Bereits heute ist es vielerorts überdimensioniert. Dies gilt insbesondere in Gebieten mit wenig Schutzwald, und genau in diese Gebiete soll jetzt noch zusätzlich Geld fliessen.
In der Kommission wie auch beim Eintreten ist festgehalten worden, dass es sich nicht um einen grossen Ausbau, sondern um eine Optimierung des Strassennetzes handelt. In einem Schreiben, das wir von Waldwirtschaft Schweiz erhalten haben, wird von grossen Waldflächen gesprochen. Das ist, erlauben Sie mir die Bemerkung, masslos übertrieben. Ich bestreite auch, dass es zu grossflächigen Überalterungen des Waldes kommen würde. Der Wald würde nicht kaputtgehen und instabil werden. Ich muss nochmals festhalten, wir sprechen ja vom Nichtschutzwald.
Wie komme ich zu dieser Aussage? Ich halte fest, dass drei Viertel des Zuwachses, des jährlich neu entstehenden Holzes in der Schweiz genutzt werden. Das ist ein beachtlicher Wert, auch wenn er zugegebenermassen noch weiter ausgebaut werden könnte.
Erlauben Sie mir auch ein paar finanzielle Überlegungen. Es gibt eine Studie des Bafu aus dem letzten Jahr. Dort wird für die Erschliessungen ein Investitionsvolumen von rund 77 Millionen Franken ausgewiesen, mit welchem 44 Millionen Franken Einsparungen bei der Holzernte erreicht werden könnten. Es ist also ein klares Verlustgeschäft. Für die Holzernte muss man das nicht machen. Die Holzernte würde, je nach Berechnung, zwischen fünf und sieben Franken pro Kubikmeter vergünstigt oder subventioniert.
Auch die ordnungspolitische Einordnung hat Herr Schilliger mit dem Hinweis auf den NFA bereits gemacht. Bei der Einführung wurden die Zuständigkeiten entflochten. Es wurde festgelegt, dass im Schutzwaldbereich die Verbundaufgabe von Bund und Kantonen geteilt wird. Es wurde aber auch festgelegt, dass ausserhalb des Schutzwaldes die Kantone zuständig sind. Wir haben in der letzten Session lange über eine Anpassung des Finanzausgleichs diskutiert. Ich bitte Sie, nicht heute durch die Hintertür die Verteilung zwischen Bund und Kantonen neu festzusetzen.
Es handelt sich also um eine Ergänzung, welche unsinnig ist, welche wenig bewirkt. Die Mehrnutzung, das ist noch eine weitere Information aus dieser Bafu-Studie, würde lediglich im tiefen einstelligen Bereich sein. Oder kurz zusammengefasst: Wenn das wirtschaftliche Umfeld für das Holz nicht stimmt, dann wird keine bedeutende Mehrnutzung resultieren. Stimmen Sie deshalb der Minderheit zu.