Schilliger Peter · Nationalrat · 2015-09-16
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2015-09-16
Wortprotokoll
Beim letzten Minderheitsantrag, den es zu beraten gilt, geht es um die Frage, ob der Bund bei der Erstellung oder Anschaffung sowie der Wiederinstandstellung von Erschliessungsanlagen, also von Waldstrassen, eine Ausgabenkompetenz erhält oder nicht. Es geht um ein Preisschild mit der Aufschrift von 6 Millionen Franken jährlich.
Ich fange aber nicht mit diesem Antrag der Kommission an, sondern ich beginne mit der Motion Fässler Daniel 15.3282, welche wir in der letzten Sommersession beraten haben. Die Motion trägt den Titel "NFA-Programmvereinbarungen Wald 2016-2019". Es ging also um die Frage, ob im NFA Gelder anders zugeteilt werden sollen. Ziffer 1 dieser Motion lautet: "Die Bundesmittel sind vorübergehend, im Sinn einer vorgezogenen Waldpflegeinvestition, um jährlich 25 Millionen Franken zu erhöhen." Man wollte mit diesem Beitrag eine zusätzliche Investition für die Erschliessungsstrassen des Waldes tätigen. Diese Investition sollte nicht auf der Finanzhoheit der Kantone beruhen, die heute dafür zuständig sind, sondern auf der Finanzhoheit des Bundes. Der Bundesrat beantragte, diese Ziffer 1 der Motion sei abzulehnen. Die Motion wurde in diesem Saal, gemäss dem Antrag des Bundesrates, ohne Zustimmung zu Ziffer 1 und ohne Gegenantrag diskussionslos angenommen. Sie war bei den nichtbestrittenen Vorstössen eingereiht.
Wenige Wochen später hielten wir eine Kommissionssitzung ab. Im Rahmen dieser Sitzung wurde wieder ein entsprechender Antrag eingereicht. Gefordert wurden nur noch 6 Millionen Franken jährlich, dafür aber ohne zeitliche Beschränkung bis zum Jahr 2019.
Bei der Aufgabenaufteilung zwischen dem Bund und den Kantonen im Jahr 2003 wurde beschlossen, dass die Erstellung von Strassen ausserhalb des Schutzgebiets voll zulasten der Kantone geht. Diese Regelung fand damals hier drin vermutlich eine sehr grosse Mehrheit. Jetzt will man mit der von der Mehrheit beantragten Bestimmung diese Zuständigkeit, diese mit dem NFA beschlossene Aufgabenaufteilung wieder aufbrechen. Man will also die Kantone um 6 Millionen Franken entlasten und den Bund mit 6 Millionen belasten.
Natürlich kann man das tun. Wenn die Waldbesitzer - die dann vermutlich einfacher zu Geld kommen als bei den Kantonen, wo man ein bisschen mehr zum Geld schaut - und die Vertreter der Kantone und die Kantonsregierungen hier positiv eingestellt sind und das wollen, begreife ich das. Aber wir können nicht parallel dazu eine Budgetkontrolle und Sparaufträge des Bundesrates verlangen und in die ganze Rechnung des Bundes wieder 6 Millionen Franken mehr aufnehmen.
Die Finanzhoheit ist definiert, sie ist bei den Kantonen; unterstützen Sie bitte meine Minderheit!