Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-16
Wortprotokoll
Ich mache es kurz, weil ich mich bei Artikel 34a im Grundsatz schon für die Mehrheit und somit auch gegen den Einzelantrag von Siebenthal ausgesprochen habe.
Ich muss schon ein bisschen meinem Erstaunen Ausdruck geben, dass die SP-Fraktion jetzt das internationale Handelsrecht zur Disposition stellt. Das ist sehr gefährlich. Man muss nicht WTO-hörig sein, aber es sind Abkommen, Frau Badran, die wir unterzeichnet haben, und die Schweiz profitiert von den Spielregeln, von Nichtdiskriminierungen im Handelsrecht, ob es um Holz-, um Agrar- oder Industrieprodukte geht: Wir haben einen massiven Vorteil, dass wir darauf pochen können. Es darf keine Bevorzugung von landeseigenen Firmen, Industrieprozessen usw. geben. Wenn Sie beginnen, das aufzuweichen, dann haben Sie tatsächlich ein gröberes Problem für die Schweizer Wirtschaft: Da geht es nicht nur um ein bisschen "Hier gerade nicht!", sondern das sind schon Spielregeln, die weit, weit über dieses Holz hinausreichen. Da wäre ich schon sehr vorsichtig.
Herr Nationalrat Rösti hat es eigentlich in seinem Votum richtig gesagt, hat dann aber den falschen Schluss gezogen. Wir meinen alle dasselbe: Wir möchten so gut wie möglich Schweizer Holz fördern. Wenn es uns aber Probleme bereitet, dann verzichten Sie doch darauf, das im Gesetz zu haben. Es ist viel gescheiter, das bei den Ausschreibungen, bei den konkreten Bauvergaben wirklich dann so zu leben. Es wurde zu Recht gesagt: Es ist schon nicht ganz so einfach.
Ich erinnere mich an die BLS und den Lötschbergtunnel. Im Lötschbergtunnel wollte man anfänglich wie vielerorts Eisenbahnschwellen aus Holz einbauen, weil das sinnvoll ist. Wenn Sie hier eine solche Vorschrift einfügen, dann müssen wir das auch im Beschaffungsrecht so vorschreiben. Dann kann man nicht sagen: Wir schauen dann vielleicht einmal. Dann ist es eine Vorgabe, auch z. B. an die BLS, die namhafte staatliche Mittel erhält. Im Lötschbergtunnel ist man aber auf Betonschwellen gekommen, weil dort Probleme mit der Feuchtigkeit und Erosionen bestehen, sodass der Einbau von Holzschwellen viel zu teuer und auch im Hinblick auf den Unterhalt und die Sicherheit schwierig und kaum machbar wäre.
Das ist dann eben schon auch zu berücksichtigen. Es ist schnell gesagt, aber im Einzelfall nicht so ganz einfach anzuwenden. Frau Flückiger - sie steht schon - hatte einmal einen generellen Vorstoss lanciert und verlangte Schweizer Holz für die Eisenbahnschwellen. Was ist dann herausgekommen? Die SBB hätten noch so gerne Schweizer Eisenbahnschwellen eingekauft, sie waren aber in dieser Zeit in dieser Menge gar nicht verfügbar. Die SBB waren dann darauf angewiesen, eine grössere Menge auch im Ausland einkaufen zu können. Ja, das ist so nachgewiesen. Sie haben sich aber zu Recht eingesetzt, und diese Fragen sind auch berechtigt.
Jetzt noch meine Schlussbemerkung, auch noch zu Absatz 2: Der Bundesrat ist ja im Moment daran, das öffentliche Beschaffungswesen und die Verordnung dazu zu prüfen. Die Vernehmlassung ist am 1. Juli zu Ende gegangen. In vielen Bereichen hat man dort zu Recht gesagt, dass wir bei Ausschreibungen immer etwas päpstlicher als der Papst sind. Man hat gefragt, wie wir hier versuchen können, in diese Vorschriften auch etwas Swissness einzubringen. Im selben Umfeld prüfen auch die Kantone die Anpassung des Beschaffungskonkordates, sie haben ja dieselbe Schwierigkeit. Das ist im Moment im Tun. Wenn schon, dann müsste man dort, im Beschaffungsrecht, schauen, wie man eine bessere Berücksichtigung von Schweizer Unternehmen erreichen kann, ob es jetzt um Holz oder um Bauarbeiten generell geht. Sehr oft hängt das wirklich zusammen, und es hängt davon ab, wie ein Los ausgeschrieben ist. Hier können wir uns sicher verbessern. Das muss man im Beschaffungsrecht machen, aber nicht hier im Waldgesetz, das wäre dann effektiv eine Ausnahme oder eine Lex specialis für eine Ressource von vielen, für einen Bereich von vielen, die man so nicht schaffen sollte.
Deshalb empfehle ich Ihnen sehr, bei Absatz 1 und ebenso bei Absatz 2 von Artikel 34b die Mehrheit zu unterstützen und jetzt nicht etwas zu antizipieren und zu viele juristisch [PAGE 1601] dann problematische Vorschriften hier im Waldgesetz zu verankern.