Chopard-Acklin Max · Nationalrat · 2015-09-16
Chopard-Acklin Max · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-09-16
Wortprotokoll
Bei Artikel 21a geht es um die Frage der Arbeitssicherheit im Wald. Das Ziel dieses Artikels ist es, dass Arbeitnehmende, die für die Holzerntearbeiten eingesetzt werden, über eine vom Bund anerkannte Ausbildung verfügen. Von dieser Bestimmung nicht betroffen sind Leute, die in ihrem eigenen Wald arbeiten.
Dieser Artikel geht erstens auf Erfahrungen zurück, die man nach dem Sturm Lothar gemacht hat. Zweitens ist er auf die Tatsache zurückzuführen, dass Arbeiten im Wald gerade mit Blick auf die Arbeitssicherheit sehr anspruchsvoll sind. Drittens leitet sich ein Auftrag dazu aus Artikel 29 des [PAGE 1588] bestehenden Waldgesetzes ab. In diesem steht in Absatz 1: "Der Bund beaufsichtigt, koordiniert und fördert die forstliche Ausbildung."
Zur Faktenlage: Die Suva hat alle tödlichen Arbeitsunfälle in der Schweiz zwischen 2005 und 2014 unter die Lupe genommen. Laut dieser Suva-Studie ist der Beruf des Waldarbeiters der Beruf mit den mit Abstand meisten tödlichen Unfällen - mit Abstand! Das Ergebnis ist eindeutig: In der Waldwirtschaft passieren mehr als doppelt so viele tödliche Unfälle wie beispielsweise bei den zweitplatzierten Risikoberufen, bei den Dachdeckern und den Fassadenreinigern. Gemäss Suva haben allein in den letzten zehn Jahren rund 40 Forstarbeiter bei Waldarbeiten ihr Leben verloren, und mehr als doppelt so viele Unfälle führten zur Invalidität der Betroffenen.
Das zeigt: Die Arbeitssicherheit ist in dieser Sache eine zentrale Frage. Es ist klar, sicheres Verhalten will gelernt sein, und es ist wichtig, dass Sicherheitsregeln befolgt und angewendet werden. Genau hier setzt dieser Artikel zur Arbeitssicherheit an. Denn es ist leider eine traurige Tatsache, dass im Wald immer wieder auch Unfälle mit forstlich nicht oder zu wenig ausgebildeten Arbeitskräften vorkommen. Selbstverständlich gibt es schon heute gute Ausbildungen, die anerkannt sind und auch nachher gelten würden. Dazu gehören zum Beispiel Holzerkurse, die in der landwirtschaftlichen Ausbildung dazugehören; das wurde uns auch in der Kommission, auf entsprechende Nachfrage, versichert. Es geht hier also primär darum, dass der Besuch entsprechender Fachmodule, die es heute schon gibt, künftig für alle Angestellten, die Waldarbeiten verrichten, verpflichtend wäre; dies mit dem Ziel, die Arbeitssicherheit im Wald zu erhöhen.
Nochmals: Es geht um die Verbesserung der Arbeitssicherheit der im Wald arbeitenden Menschen. Im Vordergrund stehen dabei primär die forstlich ungelernten Arbeitskräfte. Gelernte Arbeitskräfte haben bereits eine entsprechende Ausbildung, und das würde anerkannt.
Ich bitte Sie daher, unserem Minderheitsantrag zuzustimmen und, wie der Bundesrat und der Ständerat, die Streichung dieses wichtigen Artikels abzulehnen. Auch der Verband Waldwirtschaft Schweiz, der Dachverband der Waldeigentümer, unterstützt diesen Artikel zur Arbeitssicherheit. Sagen Sie Ja zu Artikel 21a und damit Ja zu den Bemühungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.