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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-16

Wortprotokoll

Jetzt wären wir eigentlich wieder bei einer Grundsatzdiskussion und der Frage, wie viele Ausnahmen für das Rodungsverbot zulässig sein könnten. Das Parlament hat - wie ich es gesagt habe - diese Diskussion bereits geführt und hat einen starken Waldschutz und entsprechend ein starkes Rodungsverbot aufrechterhalten, wobei eine kleine Manövriermasse für Ausnahmebewilligungen besteht; so hat das Parlament entschieden. Ich glaube nicht, dass man darauf zurückkommen kann.

Hier besteht der Vorteil der Fassung der Kommissionsmehrheit: Man unterscheidet dort nicht, um welche Art von Anlagen es sich handelt. Man spricht von "Werken", die natürlich auch einen anderen Inhalt haben können als die Produktion von erneuerbarer Energie. Das würde Ihrem Anliegen ja wieder entgegenkommen. Deshalb empfehle ich Ihnen, hier einmal der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und diese Differenz zu schaffen. Das, was es für Energieanlagen braucht, ist dann geklärt.

Die Grundsatzdiskussion haben Sie nun einmal geführt. Man muss jetzt, glaube ich, ein wenig abwarten, wie die Kantone mit diesem flexibilisierten Rodungsverbot umgehen. Dann kann man in ein paar Jahren darauf zurückkommen, sollte man wirklich zur Ansicht gelangen, dass man dort einen noch stärker gelockerten Schutz des Rodungsverbots braucht.