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Vogler Karl · Nationalrat · 2015-09-16

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-16

Wortprotokoll

Gemäss Artikel 77 der Bundesverfassung hat der Bund dafür zu sorgen, "dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann". Dazu hat der Bund "Grundsätze über den Schutz des Waldes" festzulegen und "Massnahmen zur Erhaltung des Waldes" zu fördern. Die Konkretisierung dieses Verfassungsauftrages findet sich im Bundesgesetz über den Wald, das Gegenstand dieser Beratung ist.

Die anstehenden Änderungen haben eine längere Vorgeschichte. Die wichtigste Zäsur bildete der Nichteintretensentscheid des Parlamentes auf die Teilrevision des Waldgesetzes im Jahre 2008. Diese Teilrevision war damals der Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt worden. Seither sind kleinere, partielle Änderungen des Waldgesetzes vorgenommen worden.

Am 21. April 2010 erteilte der Bundesrat dem UVEK den Auftrag, das Waldprogramm Schweiz aus den Jahren 2002/2003 weiterzuentwickeln. Daraus entstanden ist die Waldpolitik 2020, welche vom Bundesrat am 31. August 2011 verabschiedet wurde. Mit der Waldpolitik 2020 stimmt der Bund die drei Ebenen der Nachhaltigkeit im Wald, nämlich die Ökologie, die Ökonomie und die Ansprüche der Gesellschaft, optimal aufeinander ab. Die Waldpolitik 2020 bildet die inhaltliche Grundlage der vorliegenden Revision. Sie legt insgesamt elf Ziele fest:

1. Das Potenzial nachhaltig nutzbaren Holzes wird ausgeschöpft.

2. Klimawandel: Der Wald und die Holzverwendung tragen zur Minderung bei, und die Auswirkungen auf seine Leistungen bleiben minimal.

3. Die Schutzwaldleistung ist sichergestellt.

4. Die Biodiversität bleibt erhalten und ist gezielt verbessert.

5. Die Waldfläche bleibt erhalten.

6. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft ist verbessert.

7. Die Waldböden, das Trinkwasser und die Vitalität der Bäume sind nicht gefährdet.

8. Der Wald wird vor Schadorganismen geschützt.

9. Das Gleichgewicht zwischen Wald und Wild ist gewährleistet.

10. Die Freizeit- und Erholungsnutzung erfolgt schonend.

11. Bildung, Forschung und Wissenstransfer sind laufend den neuen Herausforderungen anzupassen.

Verschiedene Ziele der Waldpolitik 2020 können ohne gesetzliche Anpassungen wie auch ohne zusätzliche finanzielle Mittel umgesetzt werden. Entsprechendes wurde bereits eingeleitet. Im Bereich der Walderhaltung wurden mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 09.474 der UREK-SR, "Flexibilisierung der Waldflächenpolitik", die vorhandenen Lücken geschlossen. Einzelne Ziele der Waldpolitik 2020 lassen sich aber nur mit einer punktuellen Anpassung des Waldgesetzes erreichen. Drei Bereiche stehen dabei im Zentrum, nämlich die Bekämpfung der Schadorganismen, die Anpassung des Waldes an den Klimawandel und die Stärkung der Holznutzung.

Zur ersten Thematik, der Bekämpfung der Schadorganismen: Biotische Gefahren für den Wald, zum Beispiel durch den asiatischen Laubholzbockkäfer oder die Kastaniengallwespe, nehmen zu, namentlich aufgrund des stark wachsenden internationalen Warenhandels. Diese Entwicklungen werden sich noch akzentuieren. Solche Schädlinge können die Waldleistungen beeinträchtigen und den Wald in seinen Funktionen erheblich beeinträchtigen. Die bestehende Regelung der Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren ist lückenhaft und ungenügend. Nach heutigem Recht hat zudem der Bund lediglich die Möglichkeit, die Bekämpfung von Schadorganismen abzugelten, wenn Schutzwald bedroht ist. Mit der Ergänzung des Waldgesetzes wird die Möglichkeit der Bekämpfung von Schadorganismen auf Wälder ausserhalb des Schutzwaldes ausgedehnt, und das dient letztlich auch dem Schutzwald.

Zur zweiten Thematik, der Anpassung an den Klimawandel: Die beobachtete Geschwindigkeit des Klimawandels droht die natürlichen Anpassungsprozesse im Wald zu überfordern. Wenn Sie diesen Sommer unsere Wälder beobachtet haben, insbesondere auch an exponierten Lagen, konnten Sie dürre Blätter und Nadeln, abgestorbene Kronen oder gar Bäume nicht übersehen.

Mit dem Klimawandel - das sagen uns die aufgrund der Klimamodelle gemachten Prognosen - werden Witterungsperioden wie in diesem Sommer oder wie im Hitzesommer 2003 vom Ausnahme- eher zum Regelfall werden. Das hat zur Folge, dass trockenheits- und hitzeempfindliche Baumarten absterben und im Rahmen der natürlichen Anpassungsprozesse nicht rasch genug durch Baumarten ersetzt werden, die sich in den veränderten klimatischen Verhältnissen zurechtfinden. Damit kann der Wald seine Funktionen teilweise nicht mehr erfüllen, das heisst, Schutzwälder werden instabil; Wirtschaftswälder liefern einen schlechteren Ertrag, und die Artenvielfalt kommt unter Druck. Waldeigentümer und Forstdienste sind daher gefordert, den Wald für die erwarteten Klimaänderungen fit zu machen und die Verjüngung des Waldes mit widerstandsfähigen Baumarten gezielt zu fördern.

Auf Bundesebene entsteht dadurch ein finanzieller Zusatzbedarf von jährlich 20 Millionen Franken; die Hälfte davon, also 10 Millionen Franken, bleiben für den Schutzwald reserviert.

Ich komme zur dritten Thematik, der Stärkung der Holznutzung: Der Schweizer Wald wird seit Jahrzehnten deutlich unter seiner Zuwachsleistung genutzt. Der aktuell starke Schweizerfranken verstärkt diese Situation. Die Schweiz vergibt sich damit die Chance, einen hervorragenden einheimischen Rohstoff zu nutzen, den die Natur uns auf nachhaltige und erst noch klimaneutrale Weise zur Verfügung stellt. Holz kann energieintensive Baumaterialien ersetzen, genauso wie fossile Brennstoffe. Wir haben daher alles Interesse daran, das Potenzial besser zu nutzen.

Entsprechend der Zielsetzung der Waldpolitik 2020 soll das Waldgesetz denn auch mit einem Abschnitt zur Holzförderung ergänzt werden. Der Bund möchte neben der Erarbeitung von Strategien und Konzepten insbesondere innovative Projekte in Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer unterstützen. Neben den genannten Themenbereichen - Bekämpfung der Schadorganismen, Anpassung an den Klimawandel und Stärkung der Holznutzung - sieht die Vorlage diverse kleine Anpassungen formeller Art vor sowie Anpassungen betreffend das eidgenössische Wählbarkeitszeugnis für die Besetzung von Stellen im öffentlichen Forstdienst und Anpassungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.

Kurz etwas zur Thematik Biodiversität: Die Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität ist ebenfalls Ziel der Waldpolitik 2020, denn der Wald hat für die Erhaltung der [PAGE 1578] Artenvielfalt eine besondere Bedeutung. Rund 60 Prozent der über 50 000 in der Schweiz vorkommenden Pflanzen, Tiere, Pilze und Bakterien sind auf den Lebensraum Wald angewiesen. Das Thema Biodiversität Wald wird aber nicht ins Waldgesetz aufgenommen, sondern im Rahmen der Biodiversitätsstrategie aufgegriffen.

Zum Abschluss noch zur Arbeit Ihrer Kommission: Die UREK-NR hat die Vorlage anlässlich dreier Sitzungen behandelt. Eintreten wurde einstimmig beschlossen. Zu teilweise intensiven Diskussionen Anlass gaben Artikel 5 Absatz 3bis, die Artikel 26, 27, 34a, 34b sowie 38a. Wir werden im Rahmen der Detailberatung darauf zurückkommen. In der Gesamtabstimmung stimmte Ihre Kommission der Vorlage einstimmig zu.

Ich beantrage Ihnen Eintreten und Annahme der Vorlage im Rahmen der Gesamtabstimmung.