Matter Thomas · Nationalrat · 2015-09-16
Matter Thomas · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-16
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion lehnt die Gesetzesvorlage aus staatspolitischen Gründen ab.
Für uns ist der automatische Informationsaustausch ein schweizerisches Unding: Man schickt Millionen von Daten unbescholtener Bürger in der Weltgeschichte herum, ohne einen Verdacht auf ein Vergehen oder ein Verbrechen zu haben. Es ist unser Staatsverständnis, dass hier in unserem Land der Bürger im Mittelpunkt steht und nicht der Staat. Es ist zudem unser Verständnis, dass der Staat in der Privatsphäre, auch in der finanziellen Privatsphäre nichts zu suchen hat, solange es gegen den betroffenen Bürger keinen Verdacht gibt, dass er etwas Unrechtes getan hat. Der AIA widerspricht diesem Grundsatz diametral. Ich bin überzeugt, dass es beim AIA nicht um Steuerehrlichkeit geht, ansonsten hätte die internationale Staatengemeinschaft die von uns offerierte Abgeltungssteuer mit Handkuss akzeptiert. Mit einer Abgeltungssteuer hätte man nicht nur die hundertprozentige Steuerehrlichkeit garantiert gehabt, sondern die Schweiz hätte die Steuer für das Ausland gratis eingetrieben. Das wäre betreffend Kosten und Nutzen für diese Staaten von maximalem Vorteil gewesen. Dass dies alle Länder ausser England und Österreich abgelehnt haben, ist für mich klar der Beweis, dass es nicht um Steuerehrlichkeit, sondern um den gläsernen Bürger geht. So weit unsere grundsätzliche Überlegung zu dieser Vorlage.
Es gibt noch drei weitere Punkte, weshalb auf diese Gesetzesvorlage nicht einzutreten ist:
1. Obwohl der Bundesrat den Auftrag erhalten hat, ein unabhängiges - ich betone: unabhängiges! - Gutachten zu erstellen, um festzustellen, ob der Gesetzentwurf verfassungskonform ist, hat er einen Gutachter ausgewählt, der klar parteiisch ist. Der Gutachter hat sich schon vor diesem Auftrag klar für das AIA-Gesetz ausgesprochen. Trotz dieser Tatsache ist er zu folgendem Schluss gekommen: Wenn das Spezialitätsprinzip nicht einwandfrei eingehalten wird, d. h., wenn diese Daten nicht ausschliesslich für Steuersachen verwendet werden, und wenn der Partnerstaat keine faire Regularisierung zum Zeitpunkt der Ratifizierung eines AIA-Abkommens garantiert, ist ein solches nicht verfassungskonform. Weder das AIA-Gesetz noch das sogenannte Multilateral Competent Authority Agreement oder die Vorlage über die Amtshilfe in Steuersachen garantieren verfassungskonforme Bedingungen. [PAGE 1611]
Wir sind der Ansicht, dass z. B. das Abkommen mit Australien offensichtlich verfassungswidrig ausgehandelt wurde. Wir haben zudem Kenntnis von Verhandlungen mit anderen Partnerstaaten, wo die Verfassungswidrigkeit nicht ausgeschlossen ist. Die Bundesversammlung kann ohne obligatorisches Referendum keine Gesetze und/oder Staatsverträge genehmigen, die der Verfassung widersprechen. Deshalb unterstützt die SVP-Fraktion auch den Einzelantrag Romano.
2. Wir sind der Meinung, dass der automatische Informationsaustausch für gewisse Auslandschweizer zu einem Blutbad werden könnte. Ich kann mir vorstellen, dass viele Schweizer, die für kurze Zeit im Ausland arbeiten, zwar im Ausland ihr Einkommen korrekt versteuern, aber bisher nicht bereit waren, all ihre Vermögenswerte, die sie in der Schweiz halten, dem betreffenden Staat offenzulegen, da sie ja, wie gesagt, nur für kurze Zeit - ich sage mal ein Jahr, zwei Jahre - im Ausland leben und arbeiten.
Es gibt ausserdem Länder, die im Sozialbereich kein Abkommen mit der Schweiz haben, wie Neuseeland, wo Tausende Schweizer leben. Das heisst, wenn ein Schweizer in Neuseeland sowohl von Neuseeland als auch von der Schweiz aus vergangener Arbeit Rentenbeiträge bekommt, wird der neuseeländischen Rente zuerst die ganze Schweizer AHV abgezogen oder, anders gesagt, zu 100 Prozent wegbesteuert. Obwohl der Auslandschweizer in Neuseeland wie auch in der Schweiz über Jahrzehnte hinweg Arbeitnehmerbeiträge bezahlt hat, bekommt er dann nur die entsprechend kleine Rente von einem Land. Daher ist es für mich verständlich, dass diese Auslandschweizer die AHV-Rente auf ein Schweizer Konto zahlen lassen, ohne das den neuseeländischen Behörden zu melden. Wenn der automatische Informationsaustausch nun in Neuseeland eingeführt würde, gäbe es für manchen Auslandschweizer ein böses Erwachen. Für die Betroffenen gäbe es Nachsteuern, Strafsteuern und vielleicht sogar strafrechtliche Verfolgungen - dies als kleines Beispiel.
3. Für uns ist klar: Wenn der AIA im Ausland eingeführt wird, dauert es nicht lange, bis man auch den AIA im Inland einführen will. Bereits heute weibeln ja gewisse Parteipräsidenten im Land herum und fordern öffentlich den AIA auch im Inland, und dies, obwohl der Bundesrat immer gesagt hat, den internationalen automatischen Informationsaustausch führe man nur aufgrund von Druck, Drohungen, schwarzen und grauen Listen ein und nicht weil man vom AIA überzeugt sei bzw. weil man den AIA für die Schweiz als vorteilhaft betrachten würde. Aber wenn er dann international eingeführt ist, wird man nichts mehr davon wissen wollen, dass man faktisch dazu gezwungen wurde, sondern wird mit dem Argument der gleich langen Spiesse für alle den automatischen Informationsaustausch auch im Inland fordern.
Nicht nur der automatische, sondern auch der spontane Informationsaustausch, wie er im Amtshilfeübereinkommen geplant ist, widerspricht wichtigen Grundsätzen der Schweiz. Die Vorstellung, dass unsere Steuerbehörden auffällige Konten spontan an Partnerstaaten melden, ist für uns höchst befremdend. Erstens widersprechen solche Schnüffelpraktiken dem schweizerischen Verfassungsgrundsatz, wonach die Bürger vor staatlicher Willkür geschützt sind und zwischen Staat und Bürger der Grundsatz von Treu und Glauben zu beachten ist. Zweitens würden wir mit einem spontanen Informationsaustausch ein bisher unbekanntes staatliches Denunziantentum einführen, das nicht im Interesse der Schweiz sein kann.
Die Schweiz ist aus steuerlichen Gründen, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, nicht an einem spontanen Informationsaustausch interessiert. Sie würde sich mit dessen Einführung jedoch zum Handlanger ausländischer Steuerbehörden machen und erst noch hohe Kosten verursachen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung rechnet allein für die Umsetzung des spontanen Informationsaustausches mit 47 zusätzlichen Vollzeitstellen.
Zum Schluss möchte ich noch zusammenfassen, welche Zugeständnisse die Schweiz in den letzten Jahren in Steuersachen und Amtshilfe gemacht hat. Um hier nur die wichtigsten zu nennen: Die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gegenüber dem Ausland wurde aufgegeben. Kurze Zeit später wurden Gruppenanfragen zugelassen. Dann wurde Amtshilfe bewilligt, ohne den Bankkunden vorgängig zu informieren. Nun, mit dieser neuen Gesetzesvorlage, sollen auch der automatische und der spontane Informationsaustausch betrieben werden.
Wie wir alle in den letzten paar Tagen gehört haben, plant der Bundesrat jetzt noch, bei gestohlenen Daten Amtshilfe zu gewähren. Ich würde sagen, jetzt muss einfach mal Schluss sein. Das, was momentan aufgrund der Empfehlungen von sogenannten internationalen Gremien in der Schweiz passiert, hat nichts mehr mit einem Rechtsstaat und mit Rechtssicherheit zu tun.
Deshalb bitte ich die bürgerlichen Volksvertreter in diesem Ratssaal, auf diese Vorlage nicht einzutreten.