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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-09-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-09-16

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, die Minderheitsanträge abzulehnen. Ich sage gerne zu drei Minderheitsanträgen kurz etwas.

Die erste Minderheit möchte irgendeine unabhängige Instanz vor, neben oder hinter der Eidgenössischen Steuerverwaltung, also noch eine Zwischenstelle dahinter-, dazwischen- oder davorschalten. Schauen Sie, wir sprechen stundenlang über administrative Vereinfachung. Wenn Sie noch eine, zwei oder drei Stellen mit dem Gleichen beschäftigen, vereinfachen Sie nicht. Im Übrigen ist es ja heute so - heute! -, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung zuständig ist, auch im Bereich Amtshilfe auf Ersuchen, und dann die Daten und Informationen an die Kantone weiterleitet. Das funktioniert ohne irgendein Problem. Überlegen Sie sich: Wenn wir Wert darauf legen und auch durchsetzen wollen, dass alles reziprok ist, und dann noch eine Zwischenstelle für die Reziprozität und den Austausch schaffen wollen, kommen wir nicht weiter.

Was ich Ihnen noch einmal sagen möchte, ist Folgendes: Das Bankgeheimnis im Inland für Schweizer Steuerpflichtige oder auch für Leute, die nicht Schweizer sind, aber in der Schweiz steuerpflichtig sind, ist in keiner Art und Weise tangiert. Das hat mit dieser Frage rund um Artikel 20 Absätze 1 und 2 nichts zu tun. Das ist sicher allen klar.

Zur Streichung des Fahrlässigkeitstatbestandes: Mit dem Hinweis, dass wir beim Finanzmarktinfrastrukturgesetz dasselbe auch gemacht haben, möchte ich Ihnen einfach Folgendes sagen: Hier geht es nicht um ein Massengeschäft, sondern um die Lieferung einer falschen Selbstauskunft durch eine Einzelperson. Es ist sehr schwierig, bei einer falschen Selbstauskunft wirklich einen Vorsatz nachzuweisen. Man ist sehr oft auf den Straftatbestand der Fahrlässigkeit angewiesen. Darum schlagen wir Ihnen das auch so vor.

Zur Frage der bilateralen Aktivierung und des fakultativen Referendums: Es ist so, wie es der Präsident der WAK gesagt hat. Die bilaterale Aktivierung wird Ihnen vorgelegt. Es wird nicht ein fakultatives Referendum zur Diskussion stehen, wenn die Aktivierung ganz genau im Rahmen dessen ist, was das MCAA als Grundlage definiert, und im Rahmen all dieser Abkommen ist. Wir haben diese Übung mit dem fakultativen Referendum bei den 50 Doppelbesteuerungsabkommen gemacht. Wir hatten dann bei keinem einzigen eine Volksabstimmung. Das MCAA ist die Grundlage. Im Rahmen des MCAA werden die Eckwerte für die bilaterale Aktivierung festgelegt. Es sind immer dieselben Eckwerte; das ist ja der Pluspunkt dieser Grundlage, dass wir nicht mit jedem einzelnen Staat noch alle Details verhandeln müssen. Das Abkommen wird einfach in diesem Rahmen aktiviert. Wenn es ausserordentliche Teile drin hätte und wenn das Abkommen über diese bilaterale Aktivierung hinausgehen würde, dann wäre die Frage eine andere; dann wäre es wieder referendumsfähig.

Jetzt möchte ich zu Australien noch etwas sagen: Wir haben in der Vernehmlassung den Vertrag mit Australien dem fakultativen Referendum unterstellt, und zwar darum, weil das MCAA noch nicht in Kraft ist. Wenn das MCAA, dieses multilaterale Basisabkommen, in Kraft wäre, dann wäre auch Australien, das diese Kriterien eins zu eins erfüllt - Sie werden das sehen -, ein Fall für eine bilaterale Aktivierung, die Sie zu behandeln hätten, aber ohne fakultatives Referendum. Weil wir dieses Gesetz noch nicht haben, mussten wir dort folgerichtig das fakultative Referendum aufnehmen.

Ich bitte Sie, zur Vereinfachung der Prozesse hier darauf zu verzichten, für jede einzelne bilaterale Aktivierung - sie sehen alle gleich aus - jedes Mal noch ein fakultatives Referendum vorzusehen.