Engler Stefan · Ständerat · 2015-09-21
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2015-09-21
Wortprotokoll
Wir beraten in der heutigen ersten Runde der Differenzbereinigung das Geschäft 15.019. Es handelt sich um die Standortförderung 2016-2019. Aus dem Nationalrat hat uns die Vorlage mit noch drei Differenzen erreicht, die ich Ihnen gerne kurz erläutern möchte.
Die erste Differenz betrifft den Bundesbeschluss 1 über die Finanzierung der E-Government-Aktivitäten für kleine und mittelgrosse Unternehmen für die Jahre 2016-2019. Bekanntlich hatte der Nationalrat entschieden, die dafür verfügbaren Mittel bzw. den Verpflichtungskredit von 17,7 Millionen Franken auf 12,4 Millionen Franken zu kürzen. Wir, der Ständerat, schlossen uns dem Bundesrat an und sprachen uns somit für den höheren Verpflichtungskredit von 17,7 Millionen Franken aus. In der Zwischenzeit liess sich der Nationalrat noch nicht umstimmen. Mit 94 zu 92 Stimmen bei 1 Enthaltung hielt er am ursprünglichen Beschluss auf Reduktion dieses Verpflichtungskredites fest.
Worum geht es? In seiner Politik zugunsten der kleinen und mittleren Unternehmen setzt der Bundesrat in der Periode 2016-2019 auf den Schwerpunkt E-Government. Die Schweiz liegt im internationalen Vergleich bei der elektronischen Wirtschaft lediglich im Mittelfeld. Das E-Government ist hingegen ein bewährtes Mittel, um die administrativen Belastungen der Unternehmen zu reduzieren und die Produktivität der öffentlichen Verwaltungen zu steigern. Das Ziel dieses Projektes liegt ganz klar darin, die Verwaltungstätigkeit mithilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien so bürgernah und so wirtschaftsfreundlich wie möglich zu gestalten. Im Zentrum steht dabei das Vereinfachen von Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren. Insofern leuchtet es eigentlich nicht ein, weshalb der Nationalrat die bundesrätliche Tätigkeit bremsen möchte bzw. in diesem Bereich Rückschritte in Kauf nimmt und nicht bereit ist, dieses Projekt zu einem Abschluss zu bringen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen ganz klar, an der bundesrätlichen Vorlage festzuhalten, d. h., bei dem Betrag von 17,7 Millionen Franken zu bleiben.