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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-09-21

Wortprotokoll

Wie Herr Ständerat Gutzwiller eigentlich zu Recht gesagt hat: Schon im heutigen Gesetz kennen wir einen solchen Artikel, allerdings leicht anders formuliert. Er sagt eigentlich, die Priorität liege bei der erneuerbaren Energieproduktion. Wenn man trotzdem ein Gesuch für ein fossil-thermisches Kraftwerk einreicht, muss nachgewiesen werden, dass es keine Möglichkeit für eine erneuerbare Energieproduktion gibt. Die Abwärmenutzung kommt dann als Bedingung dazu. Es ist schwerer, mit der heutigen Gesetzgebung bzw. wenn Sie diese Bestimmung drinlassen überhaupt fossil-thermisch zu produzieren, als wenn Sie sie streichen. Wenn Sie die Bestimmung streichen, bedeutet dies eine Erleichterung für fossil-thermische Kraftwerke.

Jetzt kann man das so wollen oder nicht. Nicht einmal das ist aber entscheidend, weil heutzutage, das wurde richtig gesagt, der Preis pro Kilowattstunde sehr attraktiv ist. Aber wir haben gleichzeitig noch das CO2-Gesetz mit der Kompensation der Emissionen. Das ist, solange wir nicht im EU-Markt sind, äusserst teuer, und dies macht den Bau eines Gas-und-Dampf-Kombikraftwerks im Moment völlig unrentabel. Ob das in zehn Jahren auch noch so sein wird, weiss ich nicht. Wo Ihre Aussage nicht stimmt, Herr Ständerat Imoberdorf: Der Bundesrat hat immer gesagt, man könne die Lücke durch Gas-und-Dampf-Kombikraftwerke oder durch Importe füllen. Unterschlagen Sie also nicht die Importe, denn das ist selbstverständlich immer auch eine Alternative. Aber das regelt nicht die Politik, sondern der Markt.

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