Luginbühl Werner · Ständerat · 2015-09-21
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2015-09-21
Wortprotokoll
Ich bin der Meinung, dass es, wenn man eine Strategie auf derart lange Sicht entwickelt, auch gewisse Richtwerte braucht, gewisse Ziele braucht, damit man weiss, wo man hingehen will. Ich stelle mir vor, dass man in einer gewissen Periodizität überprüft, wie weit wir in der Zwischenzeit vorangeschritten sind, ob es grössere Abweichungen von den Zielsetzungen gibt. Wenn es grössere Abweichungen gäbe, dann würde ich erwarten, dass der Bundesrat entsprechende Korrekturvorschläge unterbreiten würde, damit die Ziele noch erreicht oder damit die Zielvorgaben geändert werden könnten. Insofern bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II (Theiler) abzulehnen.
Ich bitte Sie aber auch, den Antrag der Minderheit I (Bruderer Wyss) abzulehnen. Die Korrektur der Zielvorgaben durch die Mehrheit hat ganz konkrete Ursachen. Wir haben am Konzept des Bundesrates Änderungen vorgenommen. Der Bundesrat hat 2,3 Rappen für die KEV vorgeschlagen. Er hat aber nicht von einer Beschränkung gesprochen. Daraus ergab sich dieses Zubauziel, wie es hier definiert wird. Wir haben zwei massgebliche Korrekturen vorgenommen. Wir haben die Sunset-Klausel eingeführt, und von diesen 2,3 Rappen haben wir 0,2 Rappen für die bestehende Wasserkraft vorgesehen. Die Unterstützung der bestehenden Wasserkraft wird nicht zu einer Mehrproduktion führen. Die Verwaltung hat uns dieses Modell sehr genau aufgezeigt und kommt zum Schluss, dass unter diesen Gegebenheiten mit diesen Rahmenbedingungen eben nur noch eine Produktion von 11 400 Gigawattstunden möglich ist.
Weil wir konsequent und konsistent bleiben sollten, bin ich auch der Meinung, dass wir der Mehrheit folgen müssten und diese Zahl ins Gesetz aufnehmen sollten.