Lexipedia

Hösli Werner · Ständerat · 2015-09-21

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-09-21

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei Artikel 3 Absatz 1 der Minderheit I und bei Artikel 3 Absatz 2 der Minderheit II zu folgen. Dies sind nur aus formaler Sicht zwei verschiedene Minderheiten, weil deren Zusammensetzung nicht ganz identisch war, aber grundsätzlich ist es beide Male dieselbe Minderheit.

Ich mache in der heute dynamischen Entwicklung in vielen Bereichen auch gewisse Fragezeichen bezüglich der Festlegung von Richtwerten für die ferne Zukunft. Der Bundesrat erachtet es aber als wichtig, eine Zielvorgabe festzulegen, damit alle wissen, wohin die Reise gehen soll. Wenn schon, erscheint es der Minderheit sehr wichtig, dass diese vorgegebenen Richtwerte auf realistische Weise erreichbar sind, damit für die Erreichung nicht laufend neue Massnahmen ergriffen werden müssen und immer mehr Kosten für alle Beteiligten wie Staat, Wirtschaft und Bevölkerung anfallen.

In diesem Kontext sind die Minderheiten I bzw. II davon überzeugt, dass mit ihren Richtwerten die Reiseroute ebenfalls klar vorgegeben wird, die Gefahr zusätzlicher Regulierungs- und Kostenfolgen aber sinkt. Sollten dann trotzdem die Werte gemäss Bundesrat erreicht werden, umso besser. Grundsätzlich ist es nämlich allen Kommissionsmitgliedern klar, dass wir das wirtschaftlich Sinnvolle und unter diesem Aspekt das technisch Mögliche tun müssen, um den Energie- und den Elektrizitätsverbrauch pro Person nicht ins Unermessliche steigen zu lassen, denn die Möglichkeiten in unserer technologischen und freizeitintensiven Welt, Strom und Energie zu verbrauchen, sind gross. Denken Sie an all die Medien, welche heute von uns genutzt werden, an energieunterstützte Aktivitäten im Fitness- und Freizeitbereich oder an die immer mehr aufkommende Robotertechnik. Da ich nicht davon ausgehe, dass wir eine Deindustrialisierung in der Schweiz als Ziel verfolgen, werden Investitionen in Maschinen zur Entlastung oder zur Reduktion von Arbeitskräften halt doch immer wieder ein Thema sein müssen.

Ich erinnere dabei nicht zuletzt an die Entwicklungen im Gesundheitswesen. Es wurde in dieser Session schon darauf hingewiesen, dass dort körperlich streng gearbeitet wird. Laufend werden aber Geräte und Maschinen entwickelt, die die Pflegenden etwas entlasten, eben bis hin zur Robotertechnik. Das Gesundheitswesen ist, wie wir alle wahrscheinlich richtig vermuten, ein wachsender Bereich. Es ist nur ein Beispiel. Jedenfalls ist der Strombedarf in unserem Alterszentrum steigend.

In der Kommission wurde damit argumentiert, dass die vom Bundesrat vorgegebenen Werte alle bis 2035 berechnet worden, anhand von vielen dicken Ordnern unterlegt und eben auch darum richtig und wichtig seien. Machen wir uns aber nichts vor: Die Entwicklungen von zwanzig oder gar fünfunddreissig Jahren sind wohl kaum abzubilden, auch mit vielen Ordnern nicht. Da lassen meines Erachtens ja fast die Muotathaler Wetterschmöcker, mit oder ohne föhnige Aufhellungen, grüssen.

Meine Minderheit I will mit ihrem Antrag den Energieverbrauch pro Person und Jahr bis 2035 nicht um 43 Prozent, sondern nur um 35 Prozent senken, dies im Vergleich zum Jahr 2000. Auch unser Richtwert wird also schon eine sehr grosse Herausforderung und bei den heutigen Erdölpreisen nur sehr schwer zu erreichen sein. Aber eben, wer kennt schon die Entwicklung?

Zum durchschnittlichen Elektrizitätsverbrauch pro Person und Jahr möchte meine Minderheit II festschreiben, dass eine Stabilisierung angestrebt wird. Ich habe vorgängig dargelegt, dass dies in Anbetracht der Entwicklungen bei Industrie, Dienstleistung, Hobby und elektronischen Medien schon ein Erfolg wäre. Eine Senkung um 13 Prozent pro Person und Jahr bis 2035 gegenüber dem Jahr 2000 ist für uns sehr ambitiös. Wenn ein Gesetz schon für formulierte Richtwerte herhalten muss, sollten sie wirklich nur als Wegweiser dienen. Vergessen Sie nämlich nicht, dass wir, um den Energieverbrauch derart zu senken, gerade im Heizungsbereich viele Ablösungen von ölbeheizten Systemen durch Erdwärme- oder Luftwärmepumpen erwarten müssen. Diese erhöhen den Bedarf an elektrischer Energie.

Ich bitte Sie also, der Minderheit I bei Absatz 1 und der Minderheit II bei Absatz 2 zu folgen. [PAGE 935]