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Weigelt Peter · Nationalrat · 2002-03-04

Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-04

Wortprotokoll

Um es gleich vorwegzunehmen: Ich erachte die Antwort des Bundesrates auf die dringliche Interpellation der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen weder bezüglich Form noch bezüglich Inhalt als einer dringlichen Interpellation einer nationalrätlichen Kommission angemessen. Vielmehr kommt in der vorliegenden Antwort jene Grundhaltung zum Ausdruck, welche dieses Geschäft schon seit Monaten blockiert. Als Beispiel für die im Vergleich zur dynamischen Entwicklung der Kommunikationsbranche schon bald "unendliche Geschichte" verweise ich auf die Interventionen der Arbeitsgruppe Mobilfunk des Bakom im Sommer und im Herbst 2000, in welchem das Buwal aufgefordert wurde, seine Arbeitsgruppe NIS endlich zu aktivieren. Diese Interventionen waren umso berechtigter, als [PAGE 8] beide Arbeitsgruppen gleichzeitig, am 5. Mai 2000, beauftragt wurden. Während die Arbeitsgruppe Mobilfunk des Bakom bereits 20 Tage später zur ersten Sitzung einlud, regte sich im Buwal auch im Herbst 2000 noch nichts. Als die Arbeitsgruppe Mobilfunk des Bakom im Dezember 2000 ihre Arbeit abschloss, waren seitens des Buwal weder Betreiber noch Behörden je zu einer Sitzung der Arbeitsgruppe eingeladen worden. Angesichts dieses Vorgehens wirkt die Antwort des Bundesrates auf die einleitende Frage der KVF wenig glaubwürdig, wonach er sich der grossen Bedeutung der Mobilkommunikation für Bevölkerung und Wirtschaft bewusst sei. Denn wenn der Bundesrat der Mobilkommunikation grosse Bedeutung zumessen würde, hätte er zumindest die "unendliche Geschichte" im Buwal nie und nimmer akzeptieren dürfen.

Doch nicht nur anlässlich der Antwort des Bundesrates auf die erste Frage kommen Zweifel auf; auch bezüglich der übrigen Antworten ist vieles zu hinterfragen. Aus zeitlichen Gründen beschränke ich mich auf die dritte Frage, ob sich der Bundesrat bewusst sei, dass der Vollzug der NISV auch über die Mobilkommunikation hinaus von grosser Bedeutung sei - darauf antwortet der Bundesrat wiederum mit dem Satz: "Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Vollzug der NISV für alle davon betroffenen Sektoren von grosser Bedeutung ist." Es wird eine Problemstellung abgehandelt, welche grosse volkswirtschaftliche Dimensionen hat, doch offensichtlich weiss man nichts über diese Dimensionen, oder man will es nicht wissen.

Ich nehme den Ball hier für den Bundesrat auf und ergänze diese Antwort mit zwei, drei Problemfeldern, die sich bereits in kurzer Zeit massiv manifestieren könnten.

So ist darauf hinzuweisen, dass die Strategie, in der Schweiz den Anlagegrenzwert zum neuen Immissionsgrenzwert zu machen, nicht nur eine erhebliche Verschärfung der NISV bedeuten, sondern auch zahlreiche neue Betroffene schaffen würde. Eine der Hauptbetroffenen - das wurde heute bereits mehrmals gesagt - wäre beispielsweise die SRG, die mit ihren Sendeanlagen stark tangiert wäre. Bis heute konnte sich die SRG in diesem Punkt aus der öffentlichen Kritik heraushalten, obwohl die Immissionen ihrer Sendeanlagen gebietsweise wesentlich höher sind als jene der Mobilfunkbetreiber. Im Weitern ist auf die SBB zu verweisen, die nicht nur über ihr eigenes Funknetz massiv betroffen wären, sondern im Stromführungsbereich bereits heute von der NISV tangiert sind. Die Liste könnte beliebig verlängert werden, ich verzichte darauf. Kollege Schenk hat hier einiges angeführt, vor allem auch, was im Haushalt ansteht.

Für alle Betroffenen geht es immer um dieselben Punkte, nämlich um die Anlagedefinition, um das Messverfahren und um die Behandlung von Messunsicherheiten, also um dieselben Punkte wie bei den Mobilfunkantennen. Es ist also durchaus damit zu rechnen, dass sich die aktuelle Politik - oder vielmehr die Inexistenz einer solchen Politik - zu einem substanziellen volkswirtschaftlichen Problem ausweiten könnte. Ich hoffe, dass die heutige Diskussion die notwendige Sensibilität vor allem in der Verwaltung, vor allem im Buwal auslöst, damit dieses Problem endlich einer Lösung zugeführt werden kann.