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Engler Stefan · Ständerat · 2015-12-01

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2015-12-01

Wortprotokoll

Ich habe zwei Einzelanträge zur Erfolgsrechnung des Staatssekretariats für Wirtschaft eingereicht. Beide Anträge betreffen Beiträge an Dritte, der erste an Schweiz Tourismus und der zweite zugunsten der Exportförderung. Beide Anträge zielen darauf ab, die im jeweiligen mehrjährigen Zahlungsrahmen beschlossenen Beiträge in den Voranschlag zu übernehmen. Sie erlauben mir, einen Gedanken zum Zahlungsrahmen als generellem Planungsinstrument des Finanzrechts voranzustellen. [PAGE 1122]

Artikel 20 des Finanzhaushaltgesetzes beschreibt die Auswirkungen des Zahlungsrahmens, nämlich als Instrument zur Steuerung künftiger Voranschlagskredite. Er bedeutet einerseits eine Obergrenze: Mit dem Bundesbeschluss bindet sich das Parlament quasi selber, in der Periode des Zahlungsrahmens nicht über diesen hinauszugehen. Es darf aber auch erwartet werden, dass der Zahlungsrahmen als Richtgrösse und Ergebnis einer ausgiebigen politischen Diskussion im Jahresbudget abgebildet wird, es sei denn, die Verhältnisse hätten sich seither erheblich verändert. Der Zahlungsrahmen hat überdies bei den Empfängern die Wirkung, dass er Planungssicherheit schafft - sie möchten sich darauf verlassen können, um über mehrere Jahre hinweg eine bestimmte Aufgabe erfüllen zu können, sei es im Bereich der Hochschulförderung, im Bereich des öffentlichen Verkehrs oder, wie im vorliegenden Fall, bei der Tourismus- und Exportförderung.

Es wurde zu Recht gesagt: Aus dem Zahlungsrahmen lassen sich keine Budgetansprüche durch das Parlament ableiten. Ob aber der Bundesrat selber bei seinem Budgetantrag einen Bundesbeschluss für einen Zahlungsrahmen missachten darf, wäre einmal näher unter die Lupe zu nehmen. Vom Zahlungsrahmen, wenn er seine Steuerungsfunktion erfüllen soll, sollte ohne Not nicht abgewichen werden. Dies sollte man erst recht nicht tun, wenn, wie bei der Standortpromotion, vor nicht einmal drei Monaten eine intensive politische Debatte über die Aufgabe als solche, aber auch über den Umfang ihrer Förderung geführt wurde.

So halte ich die als Gegenreaktion in Mode gekommene finanzpolitische Selbstbindung des Parlamentes via Motion für eine viel einschneidendere und kritischere Entwicklung, beispielsweise wenn die WBK uns in dieser Session beantragen wird, für die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation ein durchschnittliches jährliches Wachstum einzuplanen. Diese Gegenreaktion des Parlamentes, via Motion eine verpflichtende Planung in die Wege zu leiten und damit letztendlich das eigene Budgetrecht einzuschränken, halte ich für eine schlechte Entwicklung und ziehe es deshalb vor, im Zusammenhang eines Zahlungsrahmens eine seriöse Mehrjahresplanung zu diskutieren, zu beschliessen und sich dann auch daran zu halten, wo immer es möglich ist.

Sie erinnern sich: Es ist keine drei Monate her, dass sich die beiden Räte bis zur Einigungskonferenz intensiv über die Frage ausgetauscht haben, was die richtige Höhe der Beiträge für die Bereiche Tourismus- und Exportförderung sei. Beim Tourismus lässt sich nicht sagen, dass die Verhältnisse sich seither in eine positive Richtung verändert hätten, ganz im Gegenteil. Die Situation im Schweizer Tourismus ist nicht einfacher geworden, die Frankenstärke lässt die europäischen Gäste ausbleiben, und die Fernmärkte sind aktuell stark von der geopolitischen Unsicherheit betroffen.

Bisher war bekannt, dass die Situation in Europa eine Herausforderung darstellt. Im Zeitraum von 2010 bis 2015 ist das Gästesegment des europäischen Mittelstandes weggebrochen. Bei den Gästen aus den Euroländern sind Einbussen bis zu 25 Prozent zu verzeichnen. Bisher war somit bekannt, dass uns die Situation in Europa herausfordert; als neue Dimension kommt hinzu, dass auch bei den Fernmärkten ein Einbruch droht. 40 Prozent aller Asiaten und Amerikaner, die die Schweiz besuchen, kombinieren ihren Besuch mit einer Reise nach Frankreich. Aufgrund der unsicheren geopolitischen Lage auch nach den Ereignissen in Frankreich verzeichnet man im Moment sehr viele Stornierungen. Die Lage kann sich zwar rasch wieder normalisieren, in jedem Fall aber bleibt sie fragil.

Angesichts dieser grossen touristischen Herausforderungen kämen Budgetkürzungen bei der Landeswerbung zur Unzeit. Sie wären deshalb falsch. Würde man nämlich dem Bundesrat und der Finanzkommission folgen, die beantragen, für die Organisation Schweiz Tourismus und damit für die Landeswerbung 52,6 Millionen Franken zu sprechen, spräche man sogar weniger Mittel, als im Jahre 2015 zur Verfügung standen, und deutlich weniger, als wir mit dem Zahlungsrahmen beschlossen hatten. Wir hatten nämlich beschlossen, die Mittel für die Landeswerbung in der Vierjahresperiode um 10 Millionen Franken aufzustocken.

Entsprechend beantrage ich die Aufstockung des Beitrags an die Landeswerbung auf 54 969 350 Franken. Das sind ungefähr 2,3 Millionen Franken mehr als vom Bundesrat und von der Finanzkommission beantragt; die lineare Kürzung um 3 Prozent auf den nichtgebundenen Ausgaben ist berücksichtigt.

Die Schweizer Destinationen brauchen eine leistungsfähige Landeswerbung, um die Nachfrage im In- und im Ausland zu stimulieren, der Tourismus braucht diese massvolle Erhöhung der Mittel dringend, weil er wie keine andere Branche direkt und unausweichlich vom Frankenschock betroffen ist. Schweiz Tourismus ist das einzige Instrument, das der Bund hat, um die Nachfrage kurz- und mittelfristig anzukurbeln. Alle anderen Instrumente sind auf lange Zeit ausgerichtet.

Ich möchte Sie deshalb im Interesse dieses Wirtschaftszweigs, der betroffenen Regionen sowie der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dringend um eine massvolle Erhöhung des Budgetkredits für Schweiz Tourismus bitten.