Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2015-12-01
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-12-01
Wortprotokoll
Wir sollten es heute mit Montesquieu halten: Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, ist es unbedingt notwendig, ein Gesetz nicht zu erlassen. Warum trifft das im Falle dieser parlamentarischen Initiative zu?
Der erste Satz ist insofern erfüllt, als die Kantone zuständig sind für die Umsetzung des Opferhilfegesetzes. Auch der zweite Satz, "Kooperationen zwischen den Kantonen sind [PAGE 1966] möglich", ist bereits erfüllt. Die Kantone haben, das ist vorhin schon erwähnt worden, eine Ist- und Bedarfsanalyse betreffend die Frauenhäuser in der Schweiz in Auftrag gegeben, und sie haben verschiedene Massnahmen eingeleitet. Weil die Kantone zuständig sind, ist eine Einmischung seitens des Bundes nicht nötig. Das hätte, wie auch schon gesagt worden ist, finanzielle Folgen.
Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren empfahl den Kantonen dann auf der Grundlage dieses Berichtes, die Verfügbarkeit von Plätzen in Frauenhäusern und Notunterkünften im jeweiligen Kanton zu überprüfen und den allfälligen Bedarf an zusätzlichen Plätzen in den Kantonen abzuklären. Sie verabschiedete des Weiteren ein Mandat zur Erarbeitung einer einheitlichen Definition des Leistungsangebotes der Frauenhäuser, um eine übereinstimmende und transparente Grundlage für die Finanzierung der Leistungen zu schaffen.
Sie sehen: Es gibt keinen Grund, dass der Bund hier tätig werden sollte. Das hätte finanzielle Folgen. Natürlich müssen wir die Opfer schützen, da sind wir alle gleicher Meinung. Aber die Zahlen, die Sie jetzt gehört haben, stimmen insofern nicht, als für jede einzelne Frau im Jahr 2013, und auf diesem Jahr basiert der Bericht, eine Lösung gefunden werden konnte.
In der Kommission haben wir Anhörungen durchgeführt. Unter anderem waren Vertreterinnen eben dieser Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren anwesend. Auch diese haben gesagt, Artikel 14 des Opferhilfegesetzes biete eine genügende Grundlage, die rechtlichen Grundlagen seien ausreichend. Sie haben also keine Forderungen an das nationale Parlament gestellt, tätig zu werden.
Aus diesem Grund bitte ich Sie namens der Minderheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben und nicht weiter in die Kompetenzen der Kantone einzugreifen.
Zuletzt möchte ich noch erwähnen, dass die Urheber der parlamentarischen Initiative ja jetzt Justizdirektorin im Kanton Zürich ist und diese Probleme vor Ort angehen kann.