Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-12-02
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-12-02
Wortprotokoll
Was will man mit dieser Bestimmung bewirken? Man will eine korrekte Umsetzung des Standards. Darin sind wir uns ja wohl einig: Wenn man einen Standard einführt, soll man ihn auch korrekt umsetzen und sich auch dafür einsetzen.
In den Finanzinstituten arbeiten nicht Laien. Das sind hochkompetente Personen, zum Glück sind sie es, die jeden Tag tätig sind und das Geschäft kennen. Von diesen Finanzinstituten wird verlangt, dass sie die Pflicht erfüllen. Das ist das, was man von den Finanzinstituten verlangt, und ich denke, das darf man von ihnen verlangen. Es geht um eine "pflichtwidrige Missachtung", das ist die Definition der Fahrlässigkeit. Es geht also nicht um eine vorsätzliche Missachtung, sondern um das pflichtwidrige Missachten einer Pflicht, von der man weiss, dass man sie hat. In diesem Sinn ist "fahrlässig" hier zu verstehen. Den Vorsatz, also dass jemand in einem Finanzinstitut das vorsätzlich macht, das kann ich mir nur schlecht vorstellen, man hätte dann nie wirklich einen Tatbestand. Aber es ist richtig, für die pflichtwidrige Missachtung, für die pflichtwidrige Unterlassung von etwas, das von einem mit diesem Gesetz verlangt wird, eine Möglichkeit der Ahndung vorzusehen.
Es geht, Herr Ständerat Germann, eben nicht um die Schwere des Unrechtsgehaltes. Ich möchte nicht eine Strafrechtsvorlesung halten, aber die Schwere des Unrechtsgehaltes ist eine Frage der Strafzumessung: Ist die Busse 10 Franken oder 100 000 Franken? Dort bildet sich ab, ob die Tat vorwerfbar ist oder eben einfach fahrlässig in einer Art und Weise, die noch eine gewisse Entschuldbarkeit hat.
Aber den Tatbestand jetzt einfach fallenzulassen, das wissen Sie und ich, das wäre ein ganz schlechtes Zeichen für unseren Finanzplatz. Vorsatz kann man in den meisten Fällen sicher nicht nachweisen. Ich möchte Sie bitten, schon konsequent zu sein, wenn wir jetzt eine solche Vorschrift einführen. Noch einmal: Es sind Finanzinstitute, die ganz genau wissen, was die Anforderungen sind.
Noch ein Hinweis: Sie haben das Finanzmarktinfrastrukturgesetz angesprochen, Herr Ständerat Germann. Das lässt sich schon nicht eins zu eins vergleichen. Aber womit man es eins zu eins vergleichen kann, das ist das Fatca-Abkommen, das wir abgeschlossen haben. Das Fatca-Abkommen enthält genau diese Formulierung, die Banken kennen sie. Die Banken machen es jetzt auch so und können sehr gut damit umgehen. Ich sage Ihnen auch Folgendes: Die meisten Finanzinstitute in unserem Land arbeiten wirklich sehr korrekt und halten sich auch an diese Vorschriften.
Ich möchte Sie bitten, dies hier wirklich gleich zu behandeln, also in Analogie zum Fatca-Abkommen, in dem das bereits umgesetzt wird. Es verursacht den Banken keine Schwierigkeiten, was mich auch nicht überrascht. Es geht um den AIA; es ist im Wesentlichen eine Fatca-Anwendung.