Schmid Martin · Ständerat · 2015-12-02
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-12-02
Wortprotokoll
Ich möchte mich hier auch gegen den Eindruck verwahren, dass die WAK die Unterlagen nicht in aller Seriosität prüft. Die WAK hat den guten Grundsatz, dass sie die Unterlagen zu Hause studiert, die Protokolle des Nationalrates analysiert und dann zeitgerecht die richtigen Schlüsse zieht. Das hat die WAK auch in diesem Falle getan, denn die Argumente lagen schon auf dem Tisch, ob man eine spezielle Identifikationsnummer oder eben die AHV-Nummer nehmen sollte.
Aus meiner Sicht ist es eben so, Herr Kollege Rechsteiner: Wenn man den automatischen Informationsaustausch politisch einführt, hat das zur Folge, dass der Schutz der Privatsphäre nicht mehr dergestalt gewährleistet ist, wie er das in der Vergangenheit war. Das hängt mit diesem System des automatischen Informationsaustausches einfach zusammen, dass Daten über die Landesgrenzen hinweg geliefert werden. Die Frage ist jetzt einfach, ob es rechtlich unzulässig ist, hier die AHV-Nummer zu verwenden. Herr Kollege Rechsteiner hat Ihnen natürlich nur den ersten Teil dieses Gutachtens vorgelesen. Ich möchte Ihnen noch die Schlussfolgerungen des Bundesamtes für Justiz auf Seite 8 von 8 vorlesen. Dort schreibt der stellvertretende Direktor des Bundesamtes für Justiz: "Aus rechtlicher Sicht wäre eine Weitergabe von Versichertennummern an ausländische Steuerbehörden und Finanzinstitute nur unter den strengen Voraussetzungen, wie sie in Ziff. 2.4 dargestellt sind, möglich." Es gibt Möglichkeiten, und der Bundesrat erhielt dort einen Hinweis, diese flankierenden Massnahmen zu treffen.
Ich frage mich auch, wo der Mehrwert des Schutzes der Privatsphäre bei der Einführung einer neuen Identifikationsnummer gegenüber der heute anonymisierten AHV-Nummer wäre. Ich glaube, dieser Mehrwert wäre in Abwägung zum Aufwand, der entsteht, an einem ganz kleinen Ort. Deshalb bin ich der Auffassung, dass man hier die AHV-Nummer durchaus verwenden kann.
Ich unterschlage nicht, dass es in diesem Bereich Probleme geben könnte. Denn die AHV-Nummer wird heute auch schon im Bereich der Sozialhilfe, im Bereich der Prämienverbilligung, im Bereich von Bildungssubventionen verwendet. Aber dann müssten wir generell einmal in unserem Staate zur Debatte stellen, inwieweit solche anonymisierten Personennummern den Schutz der Privatsphäre trotzdem nicht garantieren, aber sicher jetzt nicht in diesem Bereiche des AIA. Es wäre eine grundsätzliche Debatte, die darüber geführt werden müsste.
Ich beantrage Ihnen deshalb, hier der Kommission für Wirtschaft und Abgaben zu folgen.