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Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2015-12-02

Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-12-02

Wortprotokoll

Für die SP besteht klar Handlungsbedarf - wir setzen uns für eine Reform der heutigen Armee ein. Wichtig ist, dass alle, die dort jeden Tag eine tolle Arbeit leisten, endlich wieder Klarheit haben, mit welchen Strukturen sie zukünftig arbeiten können. Die jetzige Reform aber geht der SP etwas zu wenig weit. Vor allem im Bereich der Flexibilität gibt es unserer Ansicht nach noch Handlungsbedarf. Wir müssen handeln, damit unsere Armee gegenüber heutigen Gefahren wie der Cyberkriminalität und dem Terrorismus, aber auch gegenüber zukünftigen Gefahren wirkungsvoll auftreten kann.

Meine Minderheitsanträge betreffen deshalb zum grossen Teil den Bereich der Flexibilität. Es geht darum, dass die Anzahl Wiederholungskurse flexibel gehandhabt werden kann, dass wir bei den Durchdienern nicht eine fixe, ja sture Obergrenze haben und dass wir auch beim prozentualen Anteil von Milizangehörigen und Berufsmilitärs etwas flexibler sind.

Die SP-Fraktion ist der Ansicht, dass bei Artikel 51 Absatz 2 des Militärgesetzes bezüglich der Flexibilität bei der Anzahl Wiederholungskurse Handlungsbedarf besteht. Wir sind deshalb der Ansicht, dass es zielführender ist, in diesem Artikel zu schreiben: "Die Mannschaft leistet in der Regel vier bis fünf dreiwöchige Wiederholungskurse." Wir sind der Ansicht, dass die Anzahl Wiederholungskurse flexibel gehandhabt werden muss, damit das bundesrätliche Ziel von maximal 5 Millionen Diensttagen pro Jahr auch bei einer dreiwöchigen WK-Dauer erreicht wird. Heute müssen mit der Erwerbsersatzordnung pro Jahr 6 Millionen Diensttage gestemmt werden. Bei 5 Millionen Diensttagen entsteht zudem auch Spielraum für die Finanzierung eines Vaterschaftsurlaubs.

In Artikel 54a Absatz 3 geht es ebenfalls um die Flexibilität. In der jetzigen Formulierung sieht der Absatz bezüglich des Anteils der Durchdiener eine restriktive Lösung vor. Der Anteil der Durchdiener an einem Rekrutenjahrgang soll 15 Prozent nicht übersteigen dürfen. Wir sehen auch hier, dass für die Armee ein flexiblerer Einsatz zielführender wäre. Die Ausbildungsdienstpflicht als Durchdiener zu leisten ist vielfach attraktiv. Die Vereinbarkeit mit Studium und beruflicher Ausbildung ist besser; die Verfügbarkeit für die Armee ist damit deutlich höher. Es ist leichter, geeignetes Personal für anschliessende militärische Karrieren zu rekrutieren, sei es für die Friedensförderung, sei es für die Offizierslaufbahnen bzw. das Zeitmilitär.

Bei meinem Minderheitsantrag zu Artikel 94 geht es darum, dass wir der Ansicht sind, dass es auch auf diesem Gebiet mehr Flexibilität für die Armee braucht. Wenn man einen ganz klaren, fixen Rahmen festlegen will, indem eben ein Zwang besteht, dass auf allen Stufen mindestens die Hälfte Milizangehörige sein müssen, dann schadet diese Formulierung der Armee - der Ansicht sind wir - mehr, als sie ihr nützt. Zudem würde das auch eine Entlassungswelle für fähige Berufs- und Zeitmilitärs zugunsten eines kaum umsetzbaren Milizzwangs mit sich bringen.

Bei meinem letzten Minderheitsantrag, der Artikel 2 der Vorlage 5 (Armeeorganisation) betrifft - ich bitte Sie, diese Vorlage zu unterstützen -, geht es darum, ob es zukünftig zwei oder drei Brigaden braucht. Wir sind der Ansicht, dass die Organisation so effizient wie möglich gestaltet werden soll, dass drei Führungsstäbe auch mit mehr Kosten verbunden sind und dieses Geld zielführender in der konkreten Arbeit eingesetzt würde.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen.