Flach Beat · Nationalrat · 2015-12-02
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-12-02
Wortprotokoll
Ich spreche für die grünliberale Fraktion zu Block 1 und gleichzeitig zum Antrag meiner Minderheit II.
Mit den Artikeln 40c bis 40e ist eine Ombudsstelle in die Vorlage eingefügt worden, die zur Verfügung stehen soll, wenn zwischen Soldaten, Unteroffizieren usw. und ihren direkten Vorgesetzten Streitigkeiten entstehen, die nicht auf dem normalen Wege direkt gelöst werden können. Das ist ein Auftrag, den das Parlament vor einigen Jahren erteilt hat. Er ist jetzt wieder aufgenommen worden - richtigerweise, sind wir der Meinung. Allerdings behandeln wir heute einen Minderheitsantrag zu diesen Artikeln, weil von der Mehrheit angeführt wird, das sei nicht mehr notwendig. Ich und die Grünliberalen sind allerdings der Meinung, dass es eine vernünftige Sache ist. Es war damals, 2011, glaube ich, eine vernünftige Sache, und es ist auch heute eine vernünftige Sache. Der Nutzen liegt selbstverständlich nicht bei den kurzen WK. Überall dort, wo wir Durchdiener haben, kann so eine Ombudsstelle aber tatsächlich zu einer Deeskalation führen. Wir sind der Meinung, das ist es wert.
Bei Artikel 51 Absatz 2 bitte ich Sie, dem Antrag meiner Minderheit II zu folgen. Es geht dort darum, wie viele WK in Zukunft vorgesehen sind. Die Mehrheit will sechs WK à drei Wochen. Meine Minderheit sagt - gemäss dem Beschluss des Ständerates -: Fünf WK à drei Wochen sind ausreichend. Das entspricht eigentlich auch der sicherheitspolitischen Auslegung und den Ausbildungsbedürfnissen. Erinnern Sie sich daran: Am Anfang dieser Debatte diskutierten wir darüber, ob zweiwöchige WK nicht sinnvoller seien. Auch ich war damals einer jener, die vor allem auf die Wirtschaft gehört haben. Die Wirtschaft hat gesagt: "Für uns sind diese dreiwöchigen WK einfach sehr lange, die Leute fehlen uns da für eine sehr lange Zeit; schauen Sie doch, ob man das mit einer strafferen Organisation auch in zweiwöchigen WK hinbekommen könnte." Wir haben solche Versuche gemacht. Sie wissen es: Das funktioniert leider nicht. Ich wäre der Wirtschaft da sehr gerne entgegengekommen. Nun steht zur Debatte, ob wir fünf oder sechs WK vorsehen. Ich bitte Sie wiederum, der Wirtschaft entgegenzukommen, bei fünfmal drei Wochen zu bleiben und die Minderheit II zu unterstützen.
Bei Artikel 54a Absatz 3 ist ein Plafond für einen maximalen Anteil der Durchdiener von 15 Prozent eingefügt worden. Die Minderheit will diesen Plafond streichen. Das heisst, die Armee wäre viel flexibler und könnte auf die Gesuche und die Wünsche der Dienstpflichtigen, aber eben vermehrt auch auf die Wünsche und Bedürfnisse der Wirtschaft [PAGE 1983] eingehen. Ebenso könnte die Armee entsprechend ihren Wünschen und Bedürfnissen zu jeder Zeit auf einen Grundstock von zur Verfügung stehenden Angehörigen der Armee zurückgreifen.
Die Streichung dieses Plafonds von 15 Prozent hat eigentlich keine direkte, jetzt gerade absehbare Folge auf die Höhe des Anteils der Durchdiener, weil sie eine Flexibilisierung ist. Die Armee könnte dann im Bedarfsfall aufstocken oder halt eben, wenn kein Bedürfnis und kein Bedarf bestehen, den Anteil vielleicht auch herunterfahren. Die Flexibilisierung steht hier im Vordergrund. Wir sollten uns keine Fesseln anlegen, wenn das nicht unbedingt nötig ist.
Bei Artikel 2 der Vorlage 5, der Verordnung Armeeorganisation, geht es um die Kopfstruktur. Da bitte ich Sie im Namen der Grünliberalen, dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Ich habe in den vergangenen Wochen so viel Post bekommen, von Offizieren, die noch im Dienst sind, und von Offizieren, die nicht mehr im Dienst sind, dass ich mich schon frage, ob diese Herren glauben, dass wir uns in der Kommission nicht ausgiebig mit dieser Frage beschäftigt haben. Ich möchte sie hier adressieren und sagen, dass wir das getan haben und sehr intensiv über diese Frage diskutiert haben. Wir sind zur Überzeugung gekommen, dass der Ständerat hier auf dem richtigen Weg ist.
Bei Artikel 124 der Vorlage 1 schliesslich liegt der letzte Minderheitsantrag vor. Es geht bei diesem Minderheitsantrag darum, dass die Bewirtschaftung der Immobilien des VBS nachhaltig geschehen soll. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, das ist eine absolute Selbstverständlichkeit. Ich bitte Sie, hier der Minderheit Fridez zuzustimmen. Es schadet nicht, wenn so noch einmal ganz klar und deutlich festgehalten wird, dass die Immobilien - es ist ein grosses Immobilienportfolio, das wir hier halten - eben nachhaltig bewirtschaftet werden. Das ist auch im Sinne der Finanzen.