Villiger Kaspar · Bundesrat · 2002-03-05
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2002-03-05
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir zu Beginn doch noch zwei, drei persönliche Bemerkungen: Ich [PAGE 39] spüre natürlich, dass die Idee der Stiftung solidarische Schweiz vielerorts sehr umstritten ist. Ich weiss natürlich so gut wie Sie, wie es an vielen Stammtischen tönt. Ich weiss, dass die Entstehungsgeschichte diese - wie ich meine - noch immer grosse Idee belastet, obschon das nicht gerechtfertigt ist. Aber es ist eine gewisse politische Tatsache. Ich weiss, dass man sagt: Ja, um Gottes willen, jetzt ist die Finanzlage wieder schlechter. Hätte man nicht Gescheiteres zu tun? Wir haben die AHV-Finanzierungsprobleme. All das ist mir selbstverständlich bewusst.
Wenn ich rein als Finanzminister reden müsste, würde ich sagen: Ja selbstverständlich, damit Schulden abzubauen ist das Klügste. Schuldenbremse, Volksentscheide usw., all das ist mir bewusst. Auf der anderen Seite: Genügt das alles? Kann man nicht einmal in vielen Jahren, wenn wir eine solche Chance haben, etwas zu tun, das eben nicht nur rechnerisch und mit Zahlen usw. begründbar ist, kann man nicht einmal in eine Idee investieren, die etwas weiter geht?
Wenn wir auch die Geschichte unseres Landes anschauen, so hat gerade unser Zusammenhalt verschiedene Gründe. Er liegt sicher in der politischen Kultur, in der direkten Demokratie, im Föderalismus, in all diesen Dingen, über die wir immer wieder reden. Aber ich glaube, dass eben auch die Idee der Solidarität ein Pfeiler ist. Wir haben uns immer wieder zusammengerauft, auch über Grenzen hinweg miteinander solidarisch zu sein. Das ist nicht einfach ein billiges Schlagwort, das man nicht mehr hören mag, auch wenn es natürlich abgenutzt wird. Es ist eine Idee, die immer noch wirkt.
Hier haben wir nun die Möglichkeit, einen enormen Betrag - 20 Milliarden Franken - zu verteilen. Wir haben die Möglichkeit, zwei Drittel für uns zu brauchen, für uns, ganz egoistisch, für irgendetwas, sei es die AHV, sei es der Schuldenabbau oder so etwas. Aber wir haben auch die Möglichkeit, einen Drittel davon, einen begrenzten Betrag dieses grossen Gesamtbetrages in eine grosse Idee zu investieren. Ich meine, wir sollten jetzt nicht mit irgendwelchen Ränken versuchen, das am Schluss noch scheitern zu lassen.
Wir sollten unserem Volk die Chance geben, sich zu dieser Idee zu äussern. Wenn es sie dann nicht will, wird es Nein sagen, und das wird zu akzeptieren sein. Ich bin da aber gar nicht so sicher. Wenn die Bürgerinnen und Bürger dann ganz alleine vor der Urne stehen oder vor dem Couvert für die briefliche Stimmabgabe sitzen - noch nicht vor dem Bildschirm, das wird vielleicht in zehn Jahren möglich sein -, werden sie sich die Frage stellen: Wollen wir jetzt die ganzen drei Drittel, diesen ganzen Betrag nur für uns brauchen, nur für die AHV - so wichtig das auch ist -, oder wollen wir nicht mit einem Drittel etwas tun, das eine langfristige Strahlungskraft haben wird? Ich bin nicht so sicher, ob dieses Volk sich dann für die erste Lösung entscheiden wird. Ich bitte Sie einfach, das auch zu bedenken - jetzt, wo es um die Differenzen geht und später bei der Schlussabstimmung.
Jetzt zur Sache: Die wichtigen Entscheide sind an sich getroffen. Ich glaube, die Befristung ist eine gute Sache. Die nächste Generation wird wieder entscheiden können, was sie mit diesem Betrag machen will. Die Befristung hat auch den Vorteil, dass sie die Stiftung unter Erfolgsdruck setzt. Denn die Stiftung muss gute Arbeit leisten, damit man sich in 30 Jahren dafür entscheidet, dass sie ihre Arbeit fortsetzen kann. Und das wird sie tun wollen.
Ich glaube auch, dass die Substanzerhaltung eine gute Idee ist und beim Volk gut ankommen wird. Ich glaube, dass die ständerätliche Idee der Drittellösung etwas Bestechendes hat, indem sie ausgewogen ist. Natürlich gäbe es auch tausend andere Dinge, die man tun könnte, aber ich glaube, die ständerätliche Idee ist vertretbar.
Jetzt geht es eigentlich nur noch um eine kleine Sache: Was soll in 30 Jahren passieren? Das ist jetzt noch nicht von so grosser Bedeutung. Ich gehe nicht davon aus, dass das Volk dannzumal die 20 Milliarden Franken einfach vergessen wird.
Man wird neu diskutieren, man wird neu eine Verfassungsgrundlage schaffen. Aber sollte es in der Tat vergessen werden - ich habe schon einmal gesagt, an meinem 90. Geburtstag werde ich das dann mit Interesse verfolgen - oder sollte man keine Einigung finden, dann kommt subsidiär das zum Tragen, was wir hier beschliessen. Und so wichtig ist es auch nicht. Aber wenn es - eben subsidiär - dann vielleicht halt der Notausgang ist, dann sollte es einigermassen vernünftig sein.
Hier liegen nun vier Varianten vor. Ich meine, Sie sollten eine Variante wählen, die dem Ständerat eine Brücke baut, auf die er einschwenken kann.
1. Es gibt die nationalrätliche Variante, die Sie relativ knapp beschlossen haben: Alles in die AHV. Das ist ein Vorschlag, der durchaus vertretbar ist. Die Minderheit II (Baader Caspar) nimmt ihn auf. Aber ich glaube, dass Sie damit dem Ständerat ein Einschwenken verunmöglichen. Ich glaube auch, dass diese Lösung den Kantonen gegenüber unfair ist. Ich bin eigentlich erstaunt, dass sie von einer Fraktion kommt, die sonst immer sehr föderalistisch denkt und die Kantone hochhält. Ich meine, wir dürfen das - nachdem die Kantone eigentlich davon ausgehen, auf zwei Drittel einen Rechtsanspruch zu haben, und sogar bereit sind, auf einen dieser zwei Drittel zu verzichten - den Kantonen nicht antun. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit II abzulehnen.
2. Der Ständerat hat in seiner zweiten Lesung an seiner Lösung - zwei Drittel Kantone, ein Drittel Bund - festgehalten. Ich könnte mit dieser Lösung leben, weil der eine Drittel für den Bund dannzumal auch - wenn man das will - die Fortsetzung der Stiftung ermöglicht. Die Kantone hätten ihre zwei Drittel, aber die AHV hätte nichts. Herr Eggly hat diesen Antrag aufgenommen, und dem könnte ich durchaus zustimmen, denn er wäre eine rasche Bereinigung der Differenz und sachlich auch vertretbar. Das hat aber den referendumspolitischen Nachteil, Herr Eggly, dass für die AHV nichts zur Verfügung steht. Man kann nun hoffen, dass in 30 Jahren der demographische Buckel überwunden ist. Wer weiss das? Es könnte sein. Auf der anderen Seite hätte die Berücksichtigung der AHV einen gewissen referendumspolitischen Vorteil, und dumm wäre es ja nicht, der AHV einen Zustupf zu geben.
3. Die Kommissionsmehrheit schlägt vor, einen Drittel dem Bund und zwei Drittel der AHV zu geben. Dem könnte ich aus der Sicht des Bundes zustimmen. Die Fortsetzung der Stiftung ist denkbar, der Beitrag an die AHV ist durchaus auch vertretbar. Auf der anderen Seite werden auch hier die Kantone ausgeblendet. Dazu habe ich mich geäussert. Ich finde das falsch und nicht vertretbar.
4. Bleibt also am Schluss eigentlich die Drittellösung, wie sie die Minderheit I (Meier-Schatz) vorschlägt, als der Kompromiss, der auch dem Ständerat eine Brücke bauen könnte. Ich bin mir bewusst, dass die Kantone lieber zwei Drittel hätten, aber da sie vor der Möglichkeit stehen, gar nichts zu bekommen, ist ihnen ein Drittel wahrscheinlich lieber.
So gesehen schiene mir das eine durchaus gangbare Kompromisslösung, sodass für mich, wenn ich an die Differenzbereinigung denke, von der Sache her die Lösung der Minderheit I im Vordergrund steht. Die zweitbeste Lösung, die rascheste betreffend die Differenzbereinigung und auch besser für die Kantone, wäre die Lösung von Herrn Eggly. Die beiden anderen Lösungen bitte ich Sie abzulehnen.